Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 4 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Ein neues Buch über die Geschichte der deutschen Juden
- Date
- 1904-05-01
- Page
- Seite 315 - 316 (sequence 2)
- Language
- German
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'315 Dr. Max Eschelbacher: Ein neues Buch über die Geschichte der deutschen Juden. 316 stehender Rats Verordnung sich, erlaubten, auf öffentlicher Strasse spazieren zu gehen. Welche Verwirrung muss da Platz gegriffen haben! Wie muss seine Art, die Geschichte der Juden zu betrachten, den kräftigen Sinn für die Unterscheidung von Recht und Unrecht geschwächt haben! Es würde sich nicht verlohnen, mit Liebe viel zu streiten. Bei den Mitteln, deren er sich bedient, muss seine Darstellung falsch werden. Nur die Hauptbeschuldigung, die er erhebt, soll darum eine Prüfung erfahren. Es ist die Anklage des Wuchers, dessen Liebe vor allem die Juden bezichtigt. Dieser Vorwurf ist nicht aus der Luft gegriffen. Das geben wir Liebe ohne weiteres zu. An sich ist das ja kein Wunder. Nur ein Beamter kann sich bestechen lassen, nur ein Lehrer Schüler misshandeln, nur ein Richter das Recht beugen und nur ein Geldhändler wuchern. Dem liegt aber auch die Versuchung sehr nahe. Und die Juden wurden noch dazu von der Obrigkeit zum Wucher gezwungen; Liebe selbst betont diesen Punkt oft genug. Bei alledem aber betrachten die modernen Historiker den Wucher der Juden doch unter dem Vergrösserungsglas, masslos übertrieben. Es ist eine Täuschung, überhaupt in jedem Fall von Wucher in unserem Sinne zu sprechen. Freilich scheint auf den ersten Blick der Sprachgebrauch der mittelalterlichen Quellen ein Recht dazu zu geben, denn diese bezeichnen die Juden stets als Wucherer. Doch es wäre ein Taschenspielerkunststück, wollte man diesen Ausdruck in dem Sinne nehmen, den er heute hat. Wuchern bedeutet im Mittelalter nur soviel wie Geld gegen Zins verleihen; das Odiose, das wir heute mit dem Worte verbinden, der Gedanke an die Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit anderer liegt dem mittelalterlichen Worte fern. Nur die Buchstaben der Vokabel sind gleich geblieben, ihre Bedeutung hat sich geändert. Wenn jemand die Juden als Wucherer bezeichnet, weil sie in den alten Quellen so genannt werden, dann ist das gerade so gut, als wenn er sagen wollte: Das katholische Volk hat von seiner Geistlichkeit niemals gut gedacht. Stets, auch in den glänzendsten Zeiten der Kirche, hat es seine Hirten als Pfaffen bezeichnet. Das wäre ebenfalls dem Worte nach richtig, dem Sinne nach aber falsch. Denn Pfaffe bezeichnet nach dem Sprachgebrauch des Mittelalters gar nichts anderes als Geistlicher, ohne jede üble Nebenbedeutung. Aber die hohen Zinsen! Hat nicht Herzog Friedrich von Oesterreich 1238 den Juden seines Landes gestattet, 174°/o Zinsen zu nehmen? Ist das nicht in jedem Fall entsetzlicher Wucher? Nähere Betrachtung wird doch zu einem wesentlich anderen Ergebnis führen. Heutzutage würde kein Mensch 174°/0 geben. Wenn im Jahre 1238 die Leute sich dazu verstanden, mussten sie wohl ihre Gründe haben, und in der Tat waren die Verhältnisse damals derart, dass auch das grösste Pumpgenie zu fünf Prozent kein Geld bekommen konnte. Im Mittelalter herrschte nämlich die Naturalwirtschaft, Gold oder Silber war wenig vorhanden, Papiergeld gar nicht; statt mit Metall bezahlte der Bauer mit Vieh oder Korn. Der Preis des Geldes, der im Zinsfuss seinen Ausdruck findet, musste darum sehr hoch sein, wie der Preis jeder anderen seltenen Ware. Und dazu waren die Zeiten unsicher. Wer bestimmt darauf rechnen kann, sein Geld wieder zu sehen, der kann mit einem geringen Prozentsatz sich begnügen, wer aber fürchten muss, sein Kapital zu verlieren, der muss für den Verlust, der ihm in Aussicht steht, eine höhere Entschädigung beanspruchen. Darum bekommt ein bankerotter Kaufmann gar keinen Kredit, und darum versprechen die Portugiesen, Argentinier, Griechen und sonstige Raubstaaten unendliche Zinsen. Den besten Beleg für die Richtigkeit dieser Behauptung liefert das heutige deutsche Recht. Es tritt auf jede Weise dem Wucher entgegen. Hohe Strafen, unter Umständen Zuchthaus, treffen den Wucherer, und die Geschäfte, die er abschliesst, sind nichtig. Aber bei der riskantesten Form des Darlehens, bei der Bodmerei, treten nach ausdrücklicher Vorschrift alle diese Verordnungen ausser Kraft, da bestimmt nämlich das Handelsgesetzbuch „Die Höhe der Bodmereiprämie ist ohne jede Beschränkung dem Uebereinkommen der Parteien überlassen." In diesen Fällen grösster Unsicherheit dürfte also selbst nach unserem heutigen Recht der Gläubiger sich 174% und mehr noch ausbedingen. Wenn nun jemals ein Kapitalist unsichere Schuldner hatte, dann war es der Jude im Mittelalter. Jeden Augenblick musste er befürchten, dass irgend ein Dynast in seinen Finanznöten seine Forderungen kassierte, und wenn er in dem von ewigen Kriegen verheerten Lande, wo hinter jedem Busch ein Strauchritter lauerte, einen Schuldner sah, dann mochte in ihm stets der Gedanke sich regen, „von dem bekomme ich niemals mein Geld wieder". Heute sind die Verhältnisse anders geworden. Heute dürften alle Bankiers der- Welt sich vereinigen, sie könnten darum doch nicht mehr den Zinsfuss aut hundertvierundsiebzig Prozent heraufschrauben, und umgekehrt hätten im Jahre 1238 alle Gesetzgebungen der Welt zusammengenommen nicht die Macht gehabt, einen geringeren Zinsfuss zu erzwingen. Nicht die Bosheit der Juden, sondern die allgemeinen Verhältnisse haben die hohen Sätze geschaffen, und hundertvierundsiebzig Prozent waren darum im Jahre 1238 nicht wucherisch, sondern so natürlich, wie heute vier oder fünf. Auf den Leistungen der Juden beruhten dazu zum grossen Teil die Finanzen des Reichs und der Territorien. Liebe verschweigt nicht, dass Obrigkeiten aller Art ihren Geldhandel nur zuliessen, um sie auszupressen, denn überall, wo es sich um den Geldbeutel des Fiskus handelt, heiligte damals der Zweck die Mittel. So betreibt auch heute der Staat Lotterien und macht so, um den ernsten Ausdruck