Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1907)
- Article
- Die Lösung der Judenfrage
- Date
- 1907-10-01
- Page
- Seite 631 - 632 (sequence 2)
- Language
- German
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631 M. A. Klausner: Die Lösung der Judenfrage. 632 Wie wir Juden 3a wrer Sonderstellung im Staat gekommen sind, ist eigentümlich genug: VDv Jahrhunderten liebten die sich festigenden StaatsgeBi!de,selbst bei steigendem Überwiegender rein weltlichen Interessen, sid) tr)eohratisd)4l}eologisd)es Gewand nad) altjüdiscfyem (Düster an^u^ legen. Wohl nid)t allein, aber vornehmlich aus diesem Grund wussten sie die Juden nid)t anders denn als einen Sremdkörper 3U betrachten und 3U behandeln. foierin ist die Quelle der Anomalie 311 finden, in die man uns Juden formalrechtlich gewiesen hat, und in der man uns auch in vielen von den Cändern tatsächlich noch festhält, die aus dem Unrecht dieses geset3lid)en Sormalred)ts sid) emporgerungen und von ihm sid) freigemacht haben. In die Auffassung vom Rechtsstaat ragt auf dem Gebiet derVerwaU tungspraxis und teilweise aud) auf dem der Geset3gebung nod) die Auffassung vom konfessionellen ötaat hinein. Daraus ist die 3wiespältigkeit entstanden, unter der in erster Reihe wir Juden 3U leiden haben, öie aber 3ugleid) dem Staat llad)teil bringt, indem sie nüt3lid)e Gräfte der (Ditarbeit an der gedeihlichen Entwicklung des gemeinen Wesens ent3iel)t. Diese 3wiespältigkeit bildete sid) aus, als der d)ristlid)e konfessionelle Staat den Juden als Andersgläubigen von der politisd)=bürgerlid)en Gesellschaft aussd)loss. Sie 3wang die Juden 3U einem 3usammengehörigkeitsbewusstsein, das im Cauf der 3eit nid)t an der anfänglich rein religiösen Grundlage haften konnte; und sie blieb bestehen, nachdem ein mehr nod) törichtes denn grausames Vorurteil inmitten einer nad) ihren Bestandteilen kaum nod) erkennbaren (T>isd)lingsbevölkerung die Juden als rassenverschieden in derselben Aus* Schliessung ha^en wollte, wie vordem als reli* g i o n s verschieden. €in über weite 3eiträume sid) erstreckender gesd)id)tlid)er Werdegang kann nid)t plöt3lid) seine Wirkung verlieren, nid)t plöt3lid) unbeachtet bleiben. €s ist eine missverständlid)e Auffassung, dass die Judenheit als solche eine Organisation besage, die ohne den 3wang einer staatlichen Aufsicht und ohne den ßalt einer staatlichen Anerkennung durd) aller 3eiten Wechsel ungesd)wäd)t weiter funktio* nieren könne. Hod) Jahrhunderte nad) der 3ertrümmerung des äusseren Symbols unserer natio* nalen €xisten3, des bildnislosen Tempels in Jerusalem, nad) der Auflösung des jüdischen Reiches, fanden unsere Väter sid) gedrungen, die Sat3ungen der theokratisd)en Verfassung aud) ohne das Substrat eines räumlich geschlossenen Staatswesens in Geltung 3U erhalten. Sie sd)ufen die Institution eines Oberhaupts, dem sie in freiwilligem Gehorsam sid) unterwarfen. Jahrhunderte hindurch hatte die Judenheit in Asien nad) ßerodes einen Sürsten, eine Art Statthalter des göttlichen Willens, der unter charakteristischem FSinweis auf das Provisorisd)e der €inrid)tung und die auf die €ndlid)keit dieses Provisoriums gerichteten ßoffnungen „Resd) Galuta", d. i. „fürst der Verbannung" genannt wurde. Aber das Königtum jenes Rönigs ohne Rrone 3ermorsd)te und versd)Uss mehr und mehr, bis die Erbschaft so gering geworden war, dass sid) für sie kein Grbe mehr fand. Jef3t war aud) der Schatten der einstmaligen organisierten 3usammengehörigkeit verschwunden. Obwohl nun das Wesen und sein Schatten geschwunden waren - der völlig unberechtigte Glaube an die Sortdauer der organisierten 3usammengehörigkeit blieb bestehen und beherrschte fortgeset3t, bewusst und unbewusst, die Geset3gebung, die sid) mit uns beschäftigte. Die wunderliche Vorausset3ung hatte unbestrittene Geltung, dass die Juden ihre 3ivilgeset3gebung durd) lange Jahrhunderte unter völlig umgewandelten politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen um verändert bewahrt hätten, wie naturgemäss ihre ewigen religiösen Sat3ungen, bloss weil in der 3eit des jüdischen tl)eokratisd)en Staates kein erkennbares äusseres 3eid)en die Gebote der Offenbarung von den staatlichen Anordnungen unterschied. Weil die gleichen religiösen Quellenschriften für alle Juden der Welt massgebend waren, set3te man voraus, dass diese Gemeinsamkeit aud) alle äusseren Cebensbeding* ungen der Juden durchdringe, während nad) allen Erfahrungen dod) nur der gemeinsame Wille sid) dauernd in Geltung halten kann, dem es vergönnt ist, dem Widerstreben wirksamen 3 w a n g entgegen3ustellen. 6in fast 3weitausendjäl)riges Bestehen in der Diaspora und unter den erschwerendsten Beding* ungen dürfte uns — abgesehen von allen religiösen Verfassungen — mit der 3uversid)t un3erstörbarer Dauer erfüllen, verbietet jedenfalls, mit unserm Untergang in absehbarer 3eit 3U rechnen. Der gedeif)lid)e Bestand des Judentums im Staat ist über* dies eine Hotwendigkeit für den Staat aud) im Interesse der anderen Konfessionen. Sur diese ist es ein bedenklicher Gewinn, wenn itynen fremde €lemente 3ugefül)rt werden, deren neues Bekenntnis lediglich die Besiegelung der Untreue gegenüber dem alten Bekenntnis ist. Solche demente sind