Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- Heft 4 (April 1907)
- Article
- Die Israeliten Rumäniens
- Date
- 1907-04-01
- Page
- Seite 283 - 284 (sequence 6)
- Language
- German
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283 Mitteilungen der Alliance Israelite Universelle: Die Israeliten Rumäniens 284 2. t)en Vorrang auf der Tagesordnung erhält der Bewerber, dessen Mutter oder dessen Frau Rumänin ist. 3. Ein Prioritätsrecht wird auch den Söhnen der Naturalisierten zugebilligt (die vor der Naturalisation des Vaters geborenen Kinder werden als Fremde betrachtet) und die sie betreffende Abstimmung erfolgt durch Aufstehen und Sitzenbleiben. " In der Session, die vom November 1905 bis zum Mai 1906 währte, genehmigte die Abgeordnetenkammer 23, der Senat 51 Naturalisationsgesuche. Nur 10 Israeliten sind endgiltig durch beide Kammern zugelassen worden, die Herren: Dr. Sigler, J. J. Benvenisti, J. Lupus, I.-B. Brociner, M. Athias, A. Benaker, J. Bottenberg, A. Lorenz, D. Salomon und S.-A. Berger. Die Dobrudscha. Es ist die Rede davon, den Bewohnern der Dobrudscha die politischen Rechte zu verleihen. Eine Kommission studiert dieses Problem, und die Presse wirft die Frage auf, ob die Israeliten, die in der annektierten Provinz wohnen, die gleichen Rechte erhalten werden wie ihre Mitbürger. Inzwischen hat der Kassationshof den Satz aufgestellt, dass von Rechtswegen durch die Annexion der Dobrudscha die ottomanischen Untertanen, die sich dort im Jahre 1877 befanden, Rumänen geworden sind. Ein Mitglied dieses Gerichtshofes macht hierzu im*,,Curierul Judiciar" die folgenden Bemerkungen: „DieAnnexion eines Territoriums bringt den"Erwerb oder auch den Verlust der Nationalität mit sich. So wurden die Bewohner der Dobrudscha, die am 11. April 1877 ottomanische Untertanen waren, Rumänen (Art. 3 des Gesetzes vom 9. März 1880), wie anderseits die Rumänen Bessarabiens aufhörten es zu sein und Russen wurden. Wenn das Gesetz betreffend die Organisation der Dobrudscha die Bewohner der Dobrudscha zu Rumänen stempelte, so erhebt sich die Frage: Was versteht der Gesetzgeber unter diesem Ausdruck? Vor allem ist es nicht zweifelhaft, dass die Fremden, die im Augenblick der Annexion in der Dobrudscha weilten, nicht Rumänen geworden sind. Also konnten die nichtnaturalisierten, aber in Rumänien geborenen Israeliten durch die Wirkung der Annexion nicht rumänische Bürger werden, obgleich sie um diese Zeit in der Dobrudscha ihren Wohnsitz hatten. Rumänen konnten nur die Bürger des türkischen Reiches werden, d. h. die Mohamedaner. Da es jedoch in diesem Reich auch andere Einwohner („Ungläubige") gibt: griechische, bulgarische, serbische, armenische, lipowanische u. a. ottomanische Untertanen (auch solche rumänischen Ursprungs), so ist zu ergründen, ob diese Einwohner, die sich im Augenblick der Annexion in der Dobrudscha befanden, Rumänen geworden sind, Die Frage aufwerfen heisst sie lösen. Der Kassationshof entscheidet mit Recht dahin, dass diese Einwohner Rumänen geworden sind; er begreift unter der im Gesetz von 1880 angewandten Bezeichnung „Bürger" alle Untertanen, die sich unter der ottomanischen Herrschaft befanden; denn, — wie der hohe Gerichtshof sehr gut bemerkt, — wenn es anders wäre, so würden unter den Einwohnern der Dobruscha nur die Bekenner der mohammedanischen Religion Rumänen geworden sein, was in keinem Falle aufrecht erhalten werden könnte. Auch die „Ungläubigen'4, d. h. nichtmohammedanischen Einwohner sind in gewissem Masse ottomanische Bürger. Was nunmehr die Frage betrifft, über die der Gerichtshot sich zu äussern hat, so ist von dem Antragsteller, mag er immerhin Israelit sein, der Beweis erbracht worden, dass er im Augenblick der Annexion der Dobrudscha kein Fremder war, sondern ottomanischer Untertan. Demgemäss wurde er infolge der Annexion Rumäne." Schulangelegenheiten. Die Eltern israelitischer Schüler hatten in diesem Jahr für die Prüfungen ihrer Kinder höhere Lasten zu tragen als in den Toraufgegangenen Jahren. Die Zahl der von der regulären Abgabe teilweise befreiten Kandidaten war winzig gering. Viele bereits bewilligte Dispense wurden von dem Minister des öffentlichen Unterrichts Vladescu im letzten Augenblick unter dem Vorwand zurückgezogen, der Vorstand der Schulkasse (in die die Prüfungsahgaben fliessen) habe Widerspruch erhoben. Die rumänische Presse bespricht einen neuen Gesetzesentwurf betreffend den Privatunterricht. Der Entwurf sieht unter anderen Bestimmungen vor, dass Privatschulen werden genehmigt werden können: 1. Wenn die Lehrer wenigstens 10 Jahre lang praktisch tätig gewesen, und wenn sie Zeugnisse der literarischen oder der naturwissenschaftlichen Fakultät besitzen; 2. wenn die Gehälter der Lehrer der vom Minister fetzusetzenden Norm entsprechen; 3. wenn das Lehrprogramm in allen Punkten mit dem der Staatsschulen übereinstimmt. Ganz wie der Gesetzesvorschlag des ehemaligen Ministers Haret, zielt auch der neue darauf hin, den Privat schulen, folglich auch den jüdischen Schulen, rumänische Lehrer aufzuzwingen. Das wäre eine weitere Unbilligkeit zu allen früheren. Als ob die Existenzbedingungen unserer Schulinstitute denen dieEegierung immer unerträglichere Verpflichtungen auferlegt — nicht bereits genügend heikel wären! In der letzten Zeit war jede israelitische Schule genötigt, zum Ueberfluss einen militärischen Erzieher anzustellen, der vom Schulinspektor vorgeschlagen wird und mit dem von diesem festgesetzten Betrage zu besolden ist. Zum Schluss seien einige die Schulen betreffenden Ziffern mitgeteilt: Der Staat unterhält 63 Lyceen, Gymnasien und Mädchen - Mittelschulen. Privatmittelschulen mit dem staatlichen Lehrprogramm gibt es 64, desgleichen mit besonderem Programm 48. Die ersteren zählen 1065 Lehier, die letzteren 1297, davon 980 Rumänen und 817 Fremde. Die staatlichen Mittelschulen werden von 15 000 Schülern besucht, die privaten Mittelschulen von etwa 6000. In 64 Schulen mit staatlichem Programm verteilen sich die Schüler wie folgt: Orthodoxe 2917; Katholiken 83; Protestanten 20; Juden 867; Verschiedene 12. Private Elementarschulen mit besonderem Programm gibt es 77 mit 10 526 Schülern, davon: 3172 Orthodoxe, 1324Katholiken, 1260 Protestanten, 4729 Israeliten und 41 verschiedener Konfession. Die privaten Elementarschulen mit staatlichem Lehr-