Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- Heft 4 (April 1907)
- Article
- Die Israeliten Rumäniens
- Date
- 1907-04-01
- Page
- Seite 281 - 282 (sequence 5)
- Language
- German
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•281 Mitteilungen der Alliance Esraelite Universelle: Die Israeliten Rumäniens. 282 Dem Handel im Umherziehen ist von neuem •der Krieg erklärt. Das zeigen beispielsweise einige Artikel ans einem Gesetzentwurf, den der Präsident •der Jassyer Handelskammer Scherban verfasst hat. Wie ersichtlich, zielt dieser Gesetzesvorschlag auf die Unterdrückung der kleinen Ortsmärkte: Art. 5. Der Hausierhandel mit Waren, gleichviel welcher Herkunft, ist auf den grossen Märkten und lediglich während ihrer Dauer den Personen gestattet, die einen Erlaubnisschein der Handelskammer besitzen, =und deren Firma mindestens 5 Jahre alt ist. Art. 6. Dem Antrag auf Gewährung einer Vollmacht zur Ausübung des Hausierhandels muss eine genaue Bilanz über Soll und Haben des Antragstellers und der Nachweis über Entrichtung sämtlicher schuldigen Steuern beigefügt sein. Die Handelskammer kann nach Prüfung die Vollmacht gewähren oder verweigern. Art. 7. Die Vollmacht soll verweigert werden: a) den Minderjährigen: b) den mit ansteckenden Krankheiten behafteten Personen; c) denen, die wegen eines Verbrechens, Diebstahls, Betrugs, Vertrauensmissbrauchs, Bankerotts; Schmuggels verurteilt sind, und auch den Kaufleuten, deren Wechsel ein oder mehrere Mal protestiert wurden. Der Kassationshof hat für die Rechtsprechung bezüglich des Hausierhandels die folgenden Hinweise gegeben: „Artikel 1 des Gesetzes bestimmt, dass der Hausierhandel jedweder Art in den Stadtgeineinden mit Ausnahme der vorgesehenen Fälle vollkommen untersagt ist. Nach dem Wortlaut des zweiten Artikel 5 ist unter Hausierhandel jeder Handel zu verstehen, der von Haus zu Haus, von Ort zu Ort, an ungedeckten Plätzen, in Buden, Höfen, Hausfluren usw. betrieben wird. Infolgedessen muss der Handel der „Zaraf" (Wechsler), der sich auf den Strassen, Plätzen, überhaupt unter freiem Himmel abspielt, d. h. im Wettbewerb mit den Geschäften der Bankiers in den Bankhäusern, nach dem Geist und dem Buchstaben des Gesetzes als verbotener Hausierhandel betrachtet werden." Diese Entscheidung trifft hunderte van jüdischen Wechslern. Gewerbe. — Im November machte der Domänenminister seine Ministerkollegen durch Rundschreiben nachdrücklich darauf aufmerksam, dass laut Art. 95, 141 und 146 des Gewerbegesetzes die rumänischen Handwerker sich besonderer Vorrechte erfreuen sollen. Der Domänenminister verweist insbesondere auf folgende Punkte: 1. Die Rumänen sollen bei jeder Unternehmung oder Lieferung, die den Betrag von 50 000 Francs nicht überschreitet, jselbst dann den Zuschlag er halten als die ihrer Mitbewerber. 2 bei den staatlichen Submissionen haben die rumänischen gesetzlich bestätigten Handwerker- Vereinigungen nur die Hälfte der durch das Gesetz geforderten Kaution zu erlegen. 3. Bei der Ausführung staatlicher Aufträge und Lieferungen sind ausschliesslich rumänische Arbeiter zu verwenden. Nach einer neuen, von der Zentral-Regierung veröffentlichten Statistik verteilen sich die Handwerker in Rumänien wie folgt: wenn ihre Forderung um 5 % höher ist Rumänen Fremde Juden Kreis 1. Crajova 6410 5236 507 2. Pitesti 4485 1822 202 3. Ploesti 7435 2202 713 4. Bucarest 14848 8068 3691 5. Braila 3030 1598 785 6. Galatz 2660 1204 1823 7. Focsani 1510 426 1887 8. Jassy — 2180 1125 3048 9. Botosani 1129 475 3199 10. Gonstanza 2162 1623 204 Zusammen 45849 23779 16059 Die grösste Zahl von Handwerkern umfasst demnach der Kreis Bukarest (lifbv, Jalomitza, Vlaschca), nämlich 26 607, die sich nach Bezirken wie folgt verteilen: Bezirk Rumänen Bukarest 22183 Jalomnitza= 2695 Vlaschca 1729 11513 2121 1214 Fremde 7050 532 486 Juden 3620 42 29 Nach Branchen gliedern sich die Handwerker im Kreise Bukarest wie folgt: Rumänen Fremde Juden 1. 1255 728 171 2. Klempner . . . . 357 174 591 3. Zimmerleute . . . 642 187 1 4. 109 852 314 5. Matratzenmacher 444 203 246 6. Mechaniker . . . 409 401 52 7. Schuhmacher . . . 2369 1345 225 8. Barbiere .... 624 143 64 9. Grayeure, Bildhauer 200 247 90 10. Schneider . . . . 1028 511 1599 11. Gerber..... 142 224 5 12. Stellmacher . . . 830 1192 42 13. Konditoren . . . 187 79 5 14. Buchdrucker . . . 1077 180 166 15. 450 472 36 16. Sattler..... 81 108 93 17. Lederarbeiter . . . 291 — — 18. Verschiedene . . . 348 82 5 Naturalisationen. Um seine Naturalisation zu erreichen, muss ein rumänischer Jude tausend erniedrigende Schritte tun und zuweilen bis zu 20 Jahren warten, ehe sein Gesuch die Prüfung durchgemacht hat. Meist ist überdies das Ergebnis negativ. Der einzuschlagende Geschäftsgang ist dermassen beschwerlich, dass nur einzelne Bevorzugte sich dazu entschliessen, ihr Glück zu versuchen. Die Kammer selbst hat in ihrer ausserordentlichen Sitzung im Jahre 1906 mit Rücksicht auf die systematische Obstruktion seitens der Mehrheit der Abgeordneten das Eeglement folgendermassen abändern zu müssen geglaubt: 1. Der Naturalisationsbewerber braucht nicht mehr wie vordem jedes Jahr eine neue Erklärung einzureichen. Der Bericht der Kommission behält für die späteren Sessionen Gültigkeit.