Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- Heft 3 (März 1907)
- Article
- Einiges über den geschichtlichen Begriff des Amhaarez
- Date
- 1907-03-01
- Page
- Seite 153 - 154 (sequence 4)
- Language
- German
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153 Dr. Max Steif: Einiges über den geschichtlichen Begriff des Amhaarez. 154 freilich besonderer Art, das dem Amhaarez entgegengebracht wurde, Hesse sich aus dem Ratschlage ersehen, den man dem Gelehrten gab, sich bei der Brautschau einen Amhaarez als Berater mitzunehmen, damit ihm, dem Gelehrten, vielleicht bei seiner vom Vielwissen herrührenden Zerstreutheit (also schon damals gab es den Typus des zerstreuten Professors!) bei der Hochzeit keine andere an Stelle seiner Auserwählten unterschoben werde. (Baba bathra I68a). So gut sich indessen der Amhaarez auf die Frauen im Allgemeinen verstehe, so sei damit noch nicht ausgeschlossen, dass er selbst eine Art Pantoffelheld, sei, wie dies (Berachoth 61a) an der historischen Figur des Monauah, des Vaters Simsons, und in dem Mann der Prophetin Deborah (Tana debe Elia rabba IX) nachgewiesen wird. Was die nachtalmudische Zeit betrifft, so wechselt jetzt die Anschauung bezüglich des Amhaarez wohl nicht mehr dem Wesen, sondern höchstens dem Grade nach, wie ja auch das Prädikat eines Gelehrten in den verschiedenen Zeitläufen eine verschiedene Schätzung erfuhr. Aus den jeweiligen Anforderungen, die an den Gebildeten gestellt wurden, lässt sich nun unschwer der Rückschluss ziehen, wer damals als Amhaarez betrachtet wurde. In der spanischen Blütezeit bis Maimonides (gest. 1204) hiess hauptsächlich der gelehrt, der neben dem Talmud auch in den profanen Wissenschaften wie Grammatik, Poetik, Philosophie, .Mathematik, Astronomie und Medizin bewandert war. (vergl. Buch Heilung der Seelen von R. Josef C. Juda, Aknin, 12. Jahrhundert.) Von Interesse ist hier ein Schreiben des grossen Maimonides an einen gewissen Josef ben Gaber in Bagdad, der sich selbst anklagte, ein Amhaarez zu sein, „weil er nur den arabisch geschriebenen Commentar Maimunis zur Mischnah aber nicht den hebräisch abgefassten „Jad hackasaka" zu lesen vermöge", worauf ihn jener beruhigt, sich deswegen noch keineswegs für einen Amhaarez zu betrachten, sondern weiterhin als seinen „geliebten Schüler"; „denn ein jeder sei es, wer auch nur einen Vers oder eine Halacha zu lernen wünsche." Eine wissensfeindliche Strömung tritt in der nachmaimunischen Zeit ein, und man gilt schon für gelehrt, wenn man in den verschlungenen Gängen des Talmud bewandert ist. Selbst Unwissenheit in der Grammatik tut dem Ehrennamen eines Gelehrten keinerlei Abbruch, „denn alle die, die sich geistig beschäftigen, haben eine Abneigung gegen die Grammatik", wie Profiat Duran in seinem Maasse Efod (1391) nicht ohne gewissen Spott bemerkt. Noch weniger wurde von ihnen Metrik oder elegante Diktion verlangt, und es erschien unbegreiflich, wieso man in früheren Zeiten dies als Bedingung für den Namen eines Gelehrten habe aufstellen können, (vgl. Güdemann. Geschichte des Erziehungswesens in Spanien Note 1). Konnte es sonach Wunder nehmen, wenn man jetzt den als einen Amhaarez hinstellte, der, mochte er auch in allen übrigen Wissenschaften zu Hause sein, das talmudische Studium vernachlässigte, und wenn in einem Brief Alfachars (13. Jahrhundert) religionsphilosophische Werke als Fabeleien bezeichnet wurden, gut genug für den Amhaarez? So wurde nach und nach die Kenntnis des Talmud und der verschiedenen Dezisoren allein zum ausschlaggebenden Moment für den Titel eines Gelehrten, und je mehr die ganze nun kommende Zeitrichtung dahin ging, jede einzelne Lebensäusserung der religiösen Norm unterzustellen, desto häufiger traf den der Vorwurf der Unbildung, der sich hier auch nur die geringste Blosse gab. Da wird in einem Responsum des R. Isak b. Schescheth (zuletzt Rabbiner in Algier gefl. 1408) an Chajim Galipaa über die grosse Masse von Amehaarez geklagt, die sich damit begnügen, bloss am ersten Abend des Laubhüttenfestes den Kidduschspruch in einer Sukkah zu beten oder von andern zu hören, und sonst während des ganzen übrigen Festes ausserhalb der Laubhütte zu speisen. Ein vielleicht zu dunkel gehaltenes Bild der Zustände seiner Zeit entwirft uns Salomo Alämi um die Mitte des 15. Jahrhunderts in seinem Tggereth Mussar: Am allerschlimmsten aber ist es, dass es heute leichtfertige Buben gibt, die nicht einmal auf eine gründliche Bildung hinweisen können und nur auf grund einiger Brocken griechisch, die sie sich angeeignet, sich unterfangen, die jüdische Üeberlieferung zu verhöhnen und die Gebote verächtlich zu machen. Es trägt dies am meisten dazu bei, dass die grosse Masse die jüdische Wissenschaft verachtet und sich von ihr abwendet. Versammelt man sich, um einen Vortrag zu hören, so schlummern die Vornehmen, die Andern unterhalten sich laut und stören den Redner durch ihr ungezogenes Geräusch." — Bekannt ist ferner, dass sich R. Meir b. Baruch Halevi (um 1375) veranlasst sah, den Morenutitel für den rabbinische Funktionen Ausübenden einzuführen, weil um diese Zeit der traurigen äusseren Verhältnisse in Deutschland und Oestereich ein arger Rückgang im Talmudstudium eingetreten war, und Unberufene oder Halbwisser aus Mangel an besseren Kräften die Stellung von Rabbinern einnahmen, (vgl. Grätz VIIL S. 16.). Und wenn gelegentlich in früherer Zeit Samuel Hanagid seinen Spott in einer Satyre über die ausgegossen, die sieh unrechtmässig als Gelehrte ausgaben, „als wenn Schaufäsen, langer Bart und Hut den Mann zum Lehrhaus-Meister machten," so wendet sich R. Meir Eisenstadt (st. 1744:) in einem Responsum (II. 152.) gegen die Unwürdigen, die mit Geld ihre hohen Stellungen erkaufen, und gleich bei deren Antritt sich in weisse Gewänder kleiden, als würden sie jenen heiligen Männern früherer Zeiten gleichen, die sich voll inniger Glaubenswärme darein hüllten." Aber mochte auch der Amhaarez seines geringen jüdischen Wissens halber für sozial minderwertig betrachtet und darum zumeist von den verschiedenerlei Ehrenstellen ausgeschlossen bleiben (vgl. Resp. des R. Menachem Krochmal 1648 Landesrabbiner von Nikolsburg), mochte ihm seit jeher (Derech:Erez sutta 9. Jhrdt.) mit mehr oder minder Berechtigung jedes bessere Gefühl für Anstand