Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 3 (1903)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1903)
- Article
- Die Juden in Schweden
- Date
- 1903-12-01
- Page
- Seite 817 - 818 (sequence 2)
- Language
- German
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Robert Jaffe: Die Juden in Schweden. 818 Sil schlage des Reichstages die allgemeine Religionsfreiheit ein. Eine interessante Episode aus der Regierungszeit Gustav III. bildet übrigens diedesMeyerRosenberg,der von Theoder Fontane in seinem wundervollen Romane: Unwiederbringlich" erwähnt wird. Dort frägt der Graf Holk ein dänisches Hoffräulein Ebba von Rosenberg nach den genealogischen Einzelheiten ihrer Familiengeschichte und sagt zu ihr im Laufe des Gespräches: — „Woraus mir nur hervorgehen würde, dass Sie, statt dem Grusynskischen, wahrscheinlich dem Lipinskischen Zweige der Familie angehören." — „Zu meinem Bedauern auch das nicht. Freilich, wenn ich Lipinski mit Lipesohn übersetzen darf, ein Unterfangen, das mir die berühmte Familie verzeihen wolle, so würde sich, von dem in dieser Form auftretenden Namen aus, vielleicht eine Brücke zu mir und meiner Familie herüberschlagen lassen. Ich bin nämlich eine Rosenberg- Meyer oder richtiger eine Meyer-Rosenberg, Enkelstochter des in der schwedischen Geschichte wohl- MOSES EZEKIEL. ROM. MRS. PORTER. MOSES EZEKIEL. ROM. SHELLEY. bekannten Meyer-Rosenberg, Lieblings- und Leibjuden Gustav III. Holk schrak ein wenig zusammen, das Fräulein aber fuhr in einem affektiert ruhigem Tone fort: „Enkeltochter Meyer Rosenbergs, den König Gustav später unter dem Namen eines Baron Rosenberg nobilitierte. Baron Rosenberg von Filehne, welchem preussisch-polnischen Ort wir entstammen. Es war der Sitz unserer Familie durch mehrere Jahrhunderte hin. Und nun lassen Sie mich, da Sie sich für genealogisch Anekdotisches interessieren, noch in Kürze hinzusetzen, dass es mit diesem Nobilitierungsakte allerdings eilte, denn drei Tage später wurde der ritterliche und für unser Haus so unvergessliche König vom Leutnant Anckarström erschossen. — Aber durch die Reskripte am 24. Januar 1781 und 27. Mai 1782 wurde die allgemeine Religionsfreiheit in Bezug auf die Juden wieder eingeschränkt. Sie behielten nur das Recht, sich in Gothenburg, Stockholm, Norköping niederzulassen und Synagogen aufzuführen. Es wurde ihnen aber verboten, an Reichstagswahlen teilzunehmen und sich mit anderen als Glaubensgenossen zu verheiraten. Am