Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 3 (1903)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1903)
- Article
- Synagogale Kunst
- Date
- 1903-06-01
- Page
- Seite 419 - 420 (sequence 2)
- Language
- German
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419 Ben. Samuel: Synagogale Kunst. 420 dar. Unter der Kuppel, von den vier Säulen eingerahmt, erhebt sich die „wunderschöne, in Holz künstlerisch ausgeführte Bima von origineller Bauart, die kühnlich als ein Meisterwerk der alten Holzschnitzerei gelten darf." Noch wertvoller ist die heilige Lade (Aron hakkodesch) dieses Bethauses. Sie ist in Eichenholz gearbeitet und misst 10 Meter Höhe und 472 Meter Breite, weist eine grosse Fülle von Arabesken, Tier- und Pflanzenornamenten auf und enthält viele althebräische Motive. Es ist dies das Werk eines äusserst befähigten Künstlers, „der in einem jeden Zoll seiner Komposition Ordnung, Proportjon und Symmetrie zu bewahren verstand." Die Lade steht auf einer von einer Balustrade umgebenen Erhöhung, zu der fünf breite bequeme Stufen hinanführen und repräsentiert sich im Ganzen gleichsam als die Front eines schönen Tempels von vier Stockwerken. Die ganze Höhe und Breite der Doppeltüren füllt ein fein gearbeitetes Hauptrelief aus, welches einen riesenhaften siebenarmigen Leuchter mit verschiedenartigen Arabesken darstellt. Um die vier das Ganze einrahmenden Säulen von feinster Arbeit winden sich Weinranken und darüber schweben übergrosse Adler mit ausgebreiteten Flügeln. Unter zahlreichen anderen schönen Erzeugnissen des Kunstgewerbes verwahrt die Synagoge zu Wolpa einen dreistöckigen Hängeleuchter aus Messing, der im Jahre 1785 angefertigt wurde von einem Meister, der bescheidenerweise nur die Initialen seines Namens, „E. M.", in die Krone eingraviert hat. Hundert Jahre später wurde dieser Hängeleuchter von den Besitzern, den Eheleuten Hirsch und Deborah, der Synagoge zu Wolpa vermacht. Dieselben spendeten dem Gotteshaues auch ein von dem Zeichner Chajjim Meyerowicz kunstvoll, auf Pergament geschriebenes und mit schönen Zierraten und Miniaturen geschmücktes Gebetbuch. Aeusseres und Inneres der hier geschilderten Synagoge weisen auf einen Wohlstand der Bevölkerung hin, aus dem eine gewisse Verfeinerung und ein Kunstbedürfnis erblühte. Und in der That, die Juden von Wolpa erfreuten sich unter der Oberhoheit der Fürsten Holszanski und deren Nachfolger, der Fürsten Sapieha, denen die Stadt gehörte, eines ausgiebigen Schutzes und einer Förderung; der Handel und das Handwerk lagen in ihren Händen, mit der einheimischen Bevölkerung lebten sie im besten Einvernehmen. Aehnliche Zustände herrschten auch in den anderen Provinzen Polens, vornehmlich aber in Masovien. Hier findet man schon am Anfange des 15. Jahundertes bedeutende jüdische Ge- AUS DER SYNAGOGE ZU NASIELSK. meinden. Im Jahre AUS DER SYN. ZU NASIELSK. 1422 erteilte Ziemowit, Fürst von Masovien, den Wyszogroder Juden ein Privilegium, das sie der christlichen Bevölkerung völlig gleichstellte; es gestattete ihnen, Handel und Gewerbe zu betreiben, eine Synagoge, ein Bad, ein Schlachthaus und Schulen zu gründen. Dieses Privilegium wurde von Ziemowits Nachfolgern vollinhaltlich bestätigt. Nach der Einverleibung Masoviens an Polen, erwiesen sich die Könige von Polen den Juden nicht minder günstig als ihre Vorgänger. König Sigismund I. erteilte im Jahre 1521 den Juden von Plock ein weitgehendes Handelsprivilegium, und der glorreiche König Stefan Batory gestattete ihnen im Jahre 1576 die Erwerbung von Liegenschaften, den Bau einer Synagoge und die Anlage eines Friedhofes. 1630 bestätigte König Wladyslaw IV. den Juden von Tykocin alle ihre früheren Privilegien, und um diese Zeit errichteten dortige wolhabende Bürger eine schöne gemauerte Synagoge, 1647 bestätigte er den Juden von Nasielsk gleichfalls ihre Privilegien; 1671 bestätigte König Michael Korybut Wisniowiecki, der Sohn des grossen Beschützers der Juden zur Zeit der furchtbaren Kosakenkriege, Fürsten Jeremias Wisniowiecki, alle den Juden durch König Johann Kasimir 1658 erteilten Privilegien und Erlaubnisse, die dahin zielten, die materielle Lage der durch die Schwedenkönige arg mitgenommenen Bevölkerung zu heben. Sogar der hohe Klerus, insofern er dem Hochadel entstammte und somit auswärtigen Einflüssen trotzen durfte, folgte den klugen und ritterlichen altpolnischen Traditionen in Bezug auf die Juden. Anstatt von Scheiterhaufen und Talmudkonfiskationen vernimmt man also hier von Privilegien und Schutzbriefen. Der Bischof von Plock, Karl Ferdinand, bestätigte für seine Diözese alle obgedachten von Johann Kasimir den Juden erteilten Privilegien in Bezug auf freien Betrieb von Handel und Gewerbe, Erwerbung von Liegenschaften, Errichtung von Synagogen und Schulen. König Johann III. Sobieski bestätigte 1674 alle den Juden von Plonne erteilten Freiheiten. Alexander Wyhowski, Bischof von Luck und Brzesk, bestätigte den Juden von Ciechanow ihre Rechte und Privilegien, 1723 erteilte Ludwig Zaluski, Bischof von Ploen, den Juden vonMakow ökonomische und bürgerliche Freiheiten. König August III. bestätigte im Jahre 1759 den Juden von Mlawa ihre Freiheiten in Bezug auf Handel und Gewerbe. Dasselbe tat König Stanislaw August 1765 gegenüber den Juden von Dobrzyn und zwei Jahre später gegenüber denen von Wyszogrod: er besiegelte die Privilegien aller seiner Vorgänger an die Juden. Im Jahre 1774 erteilte Michael