Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 3 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- Jüdische Arbeitsnachweise
- Date
- 1903-05-01
- Page
- Seite 351 - 352 (sequence 3)
- Language
- German
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351 Dr. Ernst Tuch: Jüdische Arbeitsnachweise. 352 nur untergeordnete Stellungen verschallt werden! Während in bezug auf die zweite Kategorie die Vorurteile zu schwinden beginnen, ist dies für die Arbeitgeber nicht in gleichem Masse zu konstatieren. Hier tut dringend Aufklärungsarbeit not. Die jüdischen Geschäftsinhaber und Fabrikanten müssen es als ihre Ehrenpflicht anerkennen, ihre unter den heutigen Verhältnissen leidenden Stammesgenossen mehr als bisher durch Vergebung von Stellen zu fördern. Aber selbst wenn dieses erreicht wäre, würden wir wahrscheinlich noch nicht viel weiter sein, denn was als Ehrenpflicht anerkannt wird, braucht noch lange nicht zum Geschäftsprinzip erhoben zu werden. Es muss eben der stringente Beweis geliefert werden, dass auch der jüdische Arbeitgeber besser fahren wird mit jüdischem als mit nichtjüdischem Personal. Dieser Beweis wird sich in der Praxis nicht allzu schwer führen lassen, wie denn in der Tat bei den verschiedenen Arbeitsnachweisen zahlreiche derartige Fälle bekannt sind, in denen ein einmaliger Versuch die irrigen Ansichten der Arbeitgeber von Grund aus umgestaltet hat. Für ein ausgezeichnetes Mittel, um diese Erkenntnis in den in betracht kommenden Kreisen zu verbreiten, ist das Vorgehen des Wiener Vereins für Arbeitsnachweis anzusehen. Dieser schreibt in seinem Bericht des Jahres 1901: „Wir haben Besprechungen veranstaltet, um die grosse Zahl der jüdischen Arbeitgeber für die Benutzung unserer Vermittelungstätigkeit zu gewinnen, und wir müssen hierbei besonders die Versammlung von Architekten, Baumeistern und baugewerblichen Unternehmern hervorheben, welche wir in Gemeinschaft mit dem „Verein zur Unterstützung israelitischer Handwerker und Kleingewerbetreibender" einberufen haben. Diese Versammlung hat uns Kreise erschlossen, die uns bis dahin fern gestanden haben, und hat in weiterer Folge dahin geführt, dass wir nicht nur viele Bauhandwerker, sondern auch zahlreiche nicht qualifizierte Arbeiter als Handlanger und Hilfsarbeiter unterbringen konnten." Derartige Besprechungen könnten nun in allen Branchen eingeführt werden und würden sicher viel zur Beseitigung der bestehenden Vorurteile beitragen. Besonders glücklich erscheint mir die Verbindung, das Hand-in-Hand-Arbeiten mit einem Verein, der auf seinem Spezialgebiet bereits seine Erfahrungen gesammelt hat, wie in dem erwähnten Fall mit dem Unterstützungsverein für israelitische Handwerker und Kleingewerbetreibende. Auch für weit höher qualifizierte Arbeitskräfte würden sicher derartige gemeinsame Besprechungen mit Interessenten vielseitige Erfolge erzielen, denn allein durch dieses Vorgehen würden sich viele, die höher dotierte Stellungen suchen, veranlasst sehen, sich mehr als bisher dieser Vermittelungen zu bedienen. Es ist natürlich dann auch wesentlich leichter, an nichtjüdische Kreise mit Angebot von Kräften heranzutreten. Die zweite grosse Schwierigkeit, der jüdische Arbeitsnachweise gegenüberstehen, ist die, dass ihnen verhältnismässig wenig Berufe zur Verfügung stehen, denen sie die Arbeitsuchenden zuführen können. In der Hauptsache wollen die an den Nachweis herantretenden kaufmännische Stellungen einnehmen, diese aber sind aus den verschiedenen bereits erörterten Gründen sehr häufig nicht zu verschaffen, und da tritt die schwere Frage an den Nachweis heran: Wohin mit diesen unemployed? Zahlreiche Berufe sind den Juden überhaupt verschlossen, zahlreiche von ihnen überfüllt, wieder andere aber werden von ihnen noch immer aus den mannigfachsten Vorurteilen heraus gemieden. Hierher gehören vor» allem die Handwerke, die technischen Berufsarten und die Bodenkultur. Zwar linden sich mehr Juden in diesen Berufszweigen, als allgemein angenommen zu werden pflegt, aber doch noch bei weitem nicht genug. Würden die Verhältnisse in dieser Beziehung sich ändern, würden manuell und technisch ausgebildete Arbeitskräfte an die Arbeitsnachweise sich wenden, so würde sich ihre Tätigkeit erheblich erweitern und sie wesentlich mehr zu leisten imstande sein, als heute, wo in der weit überwiegenden Mehrzahl kaufmännische Stellungen verlangt werden. Trotz dieser Schwierigkeiten ist nicht zu verkennen, dass die bestehenden Arbeitsnachweise allmählich sich einbürgern. Es kann zwar nicht unerwähnt bleiben, dass einige Versuche, Arbeitsnachweise zu gründen, mit einem Fiasko endeten, hier scheinen aber tatsächlich lokale Gründe vorgelegen zu haben. Kurz seien hier einige Zahlen der letzten Jahresberichte des Berliner und des Wiener Arbeitsnachweises mitgeteilt. *)' In Berlin: Angern. Angern. Besetzte Stellungen Summe Arbeitgb. Arbeitn. mängl. weibl. in vorüberg. Stell. der Besetzungen i. J. 1896! 568 93 661 i. J. 1897! 578 180 758 i. J. 1898 2858 2338 1092 420 1512 L J. 1899 2386 2424 914 399 213 1526 i. J. 1900 2151 2815 819 432 262 1513 i. J. 1901 2212 3800 1047 504 486 2037 i. J. 1902 2404 3158 1109 578 474 2161 In Wien: i. J. 1899 3397 8373 1364 L J. 1900 3291 7200 1690 i. J. 1901 3959 6865 2262 Aus beiden Statistiken ergiebt sich ein ziemlich stetiges, wenn auch bei weitem nicht genügendes Wachstum der Vermittelungen. Hauptsächlich handelt es sich um Kommis, Komptoirpersonal, Verkäuferinnen, dann Handwerksgesellen, Lehrlinge, Arbeiter und Hausdiener, doch sind auch eine beschränkte Anzahl von Geschäftsführern, Korrespondenten, Dekorateuren u. s. w. untergebracht worden. *) Eine eingehende statistische Bearbeitung der Zahlen der bestehenden jüdischen Arbeitsnachweise wird in einem zweiten Artikel erfolgen.