Ost und West
- Journal
- Ost und West
- Volume
- 3 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- Bibel und Babel
- Date
- 1903-05-01
- Page
- Seite 297 - 298 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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297 Bibel und Babel. 298 B. SCHATZ. DER SEGEN DES RABBI. B. SCHATZ. „HAWDALA". die mosaische Gesetzgebung angreifen, haben vergessen, dass die mittelalterliche Theologie darüber diskutierte, ob die Frau eine Seele habe, und müssen in ihrer Begeisterung für Hammurabi ganz. vergessen haben, was der französische Code civil und das deutsche neue bürgerliche Gesetzbuch über die Rechte der Frau bestimmen. Anders freilich, als in Babylon, war es in Ninive; dort hatte die Frau weniger Rechte, denn in vielen Verträgen muss ganz commechez nous der Mann der Frau zur Seite stehen. Dort konnte der Mann auch b. SCHATZ. seine Frau, seine Tochter und Schwester verkaufen; in Babylon kennen wir diese Verträge nicht. Hier verkaufte man nur Sklaven, Sklavinnen und deren Kinder, aber auch diese konnten Verträge über manche Dinge abschliessen. Frauen konnten auch Bürgschaft leisten, in Ba ylon gab es kein Senatus consultum Veleianum. Wir haben nun aber auch das Recht, den Einfluss der Keilschriftforschung auf die Erklärung der Bibel nicht zu übertreiben. Man spricht als von einem grossen Resultat, dass man durch das Assyrische erst weiss, M. ANTOKOLSKI. welches Tier unter dem