Mannheim
Compact Memory

Ost und West · 1901-11-01 · Heft 11 (November 1901) · p. Seite 817 - 818

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ost und West
Volume
1 (1901)
Issue
Heft 11 (November 1901)
Article
Eine völkerpsychologische Betrachtun des Judentums
Date
1901-11-01
Page
Seite 817 - 818 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2583875-2583876-2583888-2584636--00997-2584722
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

817 Bernhard Münz: Eine völkerpsychologische Betrachtung des Judentums. 818 Brüder erhebe und nickt vom Gebote abweiche, weder rechts noch links" (Deuteron. 17, 14—20). Hoch bedeutsam ist der letzte Satz, in welchem dem König an die Seele gebunden wird, alle Glieder seines Volkes nicht als Untenhanen, sondern als Brüder zu betrachten, sich nur als primus inter pares anzusehen. Wie Israel im Gegensatze zu allen Völkern des Altertums von dem Kastengeiste nicht angekränkelt war, so kannte es auch keinen Gegensatz zwischen Freien und Sklaven. Die Bibel hat keinen Ausdruck für Sklaven, sie hat nur die Bezeichnung ewed, d. h. Diener, Arbeiter. Weit entfernt davon, .eine schimpfliche Bedeutung zu haben, war diese Bezeichnung sogar der Ehrentitel eines Moses, David, auch Abraham's, sowie der Boten und Gesandten Gottes überhaupt. Dazu kommt, dass der Sklave auch den Ehrennamen „Sohn des Hauses" führt. Ebenso bedeutet die Benennung für „Magd", Schifchah, Aufgenommene, zur Familie Gehörige, und ammah Hausgenossin. Jeder Akt der Gewalt und Willkür bei der Erwerbung und Entlassung des Sklaven war strengstens verboten. Die Erwerbung israelitischer Sklaven fand infolge von Verarmung oder Zahlungsunfähigkeit für einen begangenen Diebstahl, in ersterem Falle durch den freien Willen der Betreffenden, in letzterem kraft des vom Gerichte gefällten Urteils statt. In der Bibel kommt kein Verkauf wegen Schulden durch das Gericht vor, vielmehr galt es als Frevel, wenn Gläubiger die Kinder insolventer Schuldner mit Beschlag belegten. Aber dem Vater stand es frei, seine Tochter als Sklavin zu verkaufen; doch durfte dies nur unter der Bedingung geschehen, dass sie in ein eheliches Verhältnis zu dem Käufer oder dessen Sohn trete, widrigenfalls sie sofort ihre Freiheit erhielt. Die Erwerbung der heidnischen Sklaven vollzog sich durch Kauf bei den Nachbarvölkern und den Beisassen in Palästina oder auch durch Kriegsbeute. Im ganzen war die Zahl der Sklaven gering, da Sklavenhandel verpönt war und Eroberungskriege äusserst selten unternommen wurden. Sie war verschwindend im Vergleiche mit der Sklavenmenge in den anderen Staaten. Nach Athenäus gab es in Attika 400 000, zu Korinth 460 000, auf der kleinen Insel Aegina 470 000 Sklaven. In Rom hatte mancher reiche Bürger in der Kaiserzeit 10—20 000 Sklaven. Dagegen befanden sich bei der Rückkehr der Exulanten in einem Gefolge von 42 360 Personen nur 7337 Sklaven, so dass ein Sklave aut 5 bis 6 Personen kam. Die Essäer und Therapeuten duldeten gar keine Sklaven. Auch die Talmudlehrer sprachen sich gegen das Halten vieler Sklaven aus und empfahlen bei vielen Gelegenheiten deren Freilassung. Die Dauer des Dienstes belief sich bei israelitischen Sklaven auf sechs Jahre, und die Freilassung erfolgte mit dem Eintritte des siebenten Jahres, wenn nicht schon früher eine Auslösung stattgefunden hatte. Den Dienstgebern wurde die Pflicht auferlegt, sie nicht leer von dannen ziehen zu lassen, sondern sie mit einem kleinen Vorrat von Schafen, Getreide und Wein auszustatten und ihnen damit eine ehrliche Existenz zu ermöglichen. Dem heidnischen Sklaven war, wie nach dem für die Fremdengesetzgebung sehr charakteristischen Ausspruche der Bibel über den Aegypter und Edomiter nicht anders zu erwarten ist, das Recht einer Persönlichkeit zuerkannt, so dass dessen Ermordung gleich der eines Freien mit dem Tode bestraft wurde. Ebenso unterlagen Verwundungen und Beschimpfungen desselben von Seiten eines Dritten der Strafe. Ward er von seinem Herrn derart misshandelt, dass er einen augenfälligen Schaden davontrug, so erhielt er die Freiheit. Auch der entflohene Sklave sollte nicht mehr ausgeliefert werden. Am Sabbat musste ihm Ruhe gegönnt werden. Der Talmud berichtet von vielen Schriftoelehrten, dass sie ihren Sklaven von den Speisen, die sie für sich zubereiten Hessen, verabreichten und zwar noch bevor sie zur Tafel gingen, dass sie die alten Sklaven mit Vater und Mutter anredeten und nach ihrem Tode Trost entgegen nahmen. Welch grellen Kontrast dazu bilden die Aussprüche eines Aristoteles! Er lässt sich in der Nikomachischen Ethik vernehmen: „Der Sklave kann ungestraft beleidigt werden" (V, 8), „Gerechtigkeit existiert nicht in Bezug auf den Sklaven" (V, 10) und „es kann ihm gegenüber ebensowenig von einem Verhältnis der Liebe und Freundschaft die Rede sein, wie gegenüber einem Affen oder einem Pferde" (VIII. 13). Aus alledem erhellt, dass die wirkliche Sklaverei, wie sie bei den Griechen und Römern existierte, bei den Israeliten nicht vorhanden war. Dieselbe wurde in ein mehrjähriges Dienstverhältnis umgewandelt und es bedurfte nur noch eines Schrittes, um auch dieses aufzuheben. Derselbe wurde auch gethan; heisst es doch im Talmud: „Das hebräische Sklaventum durfte nur bestehen, so lange das Sabbat- und Jobeljahr in Geltung war." Die Geschichte lehrt uns denn auch, dass es nach der Wiedererrichtung des jüdischen Staates keine jüdischen Sklaven mehr gab. So erzählt Josephus Fiavius in den „Jüdischen Altertümern", dass Herodes I. die Diebe im Auslande verkaufen musste, da in Palästina das Volk den Verkauf derselben als Verstoss gegen das Gesetz betrachtete. Die Symptome des krankhaften Zustandes eines Staates sind die unmässige Anhäufung des Besitzes bei den eiaen und die völlige Besitzlosigkeit der anderen. Nicht die Ungleichheit des Besitzes überhaupt, sondern die Scheidung der Bevölkerung in nur zwei Klassen, in Reiche und Proletarier, vermag der gesellschaftlichen Ordnung empfindliche Stösse zu versetzen. Das mosaische Gesetz verstand durch seine trefflichen Anordnungen solchen Gefahren auf kluge Weise vorzubeugen. Erscheinen die Spartaner mit der Einführung einer Gleichheit in allen Lebensverhältnissen sämtlicher Stände und die Gracchen mit ihren Gesetzes Vorschlägen zur gleichen Ackerverteilung als utopistische Verfechter einer für immer zu bestimmenden Gleichheit, so sind dagegen die mosaischen Gesetze über eine periodische Wiederherstellung der Gleichheit des unbeweglichen Besitzes nach den veränderten Bevölkerungsverhältnissen im besten Sinne des Wortes sozialpolitisch. Sie lauten: Palästina soll durch das Los nach den Stämmen und Familien mit steter Berücksichtigung ihrer Population gleich verteilt werden, so dass der grössere Stamm und in ihm die stärkere Familie einen ausgedehnteren Bodenbesitz erhält. Das so erhaltene Grundeigentum war unveräusserlich und durfte als ewiger Besitz nicht von einem Stamme zum anderen und von einer Familie zur anderen übergehen; dagegen durfte er bis zum Jobeljahre verkauft werden. Ein solcher Verkauf glich somit mehr einer Verpachtung auf mehrere Jahre mit grösseren Rechten und Befugnissen oder einer Veräußerung der Nutzniessung auf einen bes'immten Zeitraum. Dadurch war der Anhäufung des Bodenbesitzes einerseits, wie dem Ueberhandnehmen der völligen Besitzlosigkeit andererseits vorgebeugt, wenn auch die ursprüngliche Gleichheit bei der Zunahme der Bevölkerung nicht zu erhalten war. Auch die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.