Freie zionistische Blätter
- Journal
- Freie zionistische Blätter
- Volume
- 1 (1921)
- Issue
- 2 (4.1921)
- Date
- 1921-04-01
- Page
- Seite 46 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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S a d i n s k y uiitmtiiiiiiiiiuiiMiiiniiiiiiiiiimtniiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiiiitiitiiiiiiiuiiiiiiicitiiiiiiitiiiiiiiitiuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiitiifiiiiiiiM folge des erwachten nationalen Bewußtseins gleichzeitig eine kulturelle Einheit. Will nun der Staat, der nur dazu geschaffen ist, die äußeren Lebensbedürfnisse des Menschen zu besorgen, seine Souveränität auch auf die inneren kulturellen Lebensbedürfnisse ausdehnen, die nicht er, der Staat, sondern die Kollektivität der Nation in zweckmäßiger Weise erfüllen kann, dann ist der Konflikt zwischen Staat und Nation, zwischen dem Prinzip der Nivellierung und dem Prinzip der Verpersönlichung da! Der Kern des nationalen Problems besteht somit darin, daß die kulturelle Kollektivität, die Nation, der wirtschaftlichen Kollektivität, dem Staate, die alleinige Souveränität über den Menschen streitig macht. Pie. Entblößung des Problemkerns zeigt uns den Weg zur Lösung des Problems selbst. Man passe die Gesellschaftsformen dem entwickelten Wesen der Menschen an und zwar in der Weise, daß man gewisse Souveränitätsrechte dem Staate entziehe und sie auf die Nation übertrage. Staat und Nation sollen sich in den Souveränitätsrechten über den Menschen teilen. Der Staat soll souverän sein in allen ökonomischen Funktionen, in der sozialpolitischen Gesetzgebung sowie in den Funktionen der technischen Zivilisation. Die Nation erhalte Souveränitätsrechte auf den Gebieten der inneren Kultur, der Bildung, der Erziehung und der sozialen Fürsorge. Die Ausübung von Souveränitätsrechten ohne Machtmittel ist aber undenkbar. Deshalb gebe man auch der Nation die gleichen Machtmittel wie dem Staate. Wie der Staat auf dem Gebiete seiner Funktionen polizeiliche Gewalt, Steuerzwang und Gesetzgebungsrecht ausübt, so sollen 46