Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1928
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 24)
- Language
- German
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— 22 — wachgerufen hat. Während des kommenden Sommers soll Geher aus Ersparnisgründen: diese Speisung unterbleiben und erst mit dem Winterhalbjahr wiederaufgenommen werden. Allen Damen, die bei der Schulspeisung mit musterhafter Hingebung sich betätigt haben, insbesondere Frau Direktor Lange, sei auch an dieser Stelle herzlich gedankt. b) Sprechstunden der Lehrer. Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat wöchentlich eine Sprechstunde im Schulhause, in der sie den Eltern für Auskunfterteilung über die Schüler zur Verfügung stehen. Wir bitten die Eltern unserer Kinder dringend, von dieser Gelegenheit zur Rückspiachemir den Lehrern und Lehrerinnen frühzeitig und dauernd, aber nicht erst, wenn das Schuljahr schon weit vorgeschritten ist, oder gar erst kurz vor seinem Ende Gebrauch zu machen. Nur so sind sie in der Lage, mangelhaften Leistungen oder unangemessenem Betragen ihrer Schutzbefohlenen erfolgreich vorzubeugen. Sollen über die Leistungen in einem einzelnen Unlerrichisgegensiand Erkundigungen eingeholt werden, so wende man sich an den Fachlehrer; handelt es sich um die Gesamtleistungen oder das Gesamtverhalfen eines Schülers, dann ist'zunächst der Klassenleiter zuständig, nötigenfalls auch der Direktor. Es muß jedoch verlangt werden, daß ein Besuch der Eltern spätestens tags zuvor angemeldet wird, damit der Klassenleiter die zu einer erschöpfenden Auskunft erforderichen Erkundigungen bei den einzelnen Fachlehrern rechtzeitig einziehen kann. Während der Pausen können jedodi Ehernbesuche nicht angenommen werden, weil der Unterrichtsbetrieb dadurch gestört würde, in den letzten vier Wochen vor Schluss des Schuljahres kann Auskunft über Aussicht auf Versetzung nicht mehr gegeben werden. Über diese wird auf Grund der amtlichen Bestimmungen nach gewissenhaften erwägungen und eingehenden Beratungen des Direktors mit sämtlichen Lehrern der Klasse durch Konferenzbeschluss entschieden. Ein solcher Beschluss ist aber auch unwiderruflich und kann nachträglich nicht geändert werden, weshalb jeder dahin zielende Versuch nutzlos ist. Auch die versuchsweise Versetzung eines Schülers in die nächsthöhere Klasse ist unzulässig. Sprechstunden des Direktors. Während der Schulzeit täglich in der sechsten Unterrichtsstunde im Amtszimmer; außerdem nach Vereinbarung zu anderen Stunden. Fernruf der Schule: Carolus 4643 6.