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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1926-01-01 · 1926 · page 19

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1926
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580852--2617-2583097
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17 Elternabende für Einzelklassen fanden staü: am 21. Oktober für die 8. Klasse, am 20. Oktober für die IV der Realschule und am 10. November für die U II des Lyzeums.*) Während die Beteiligung an diesen Elternabenden hinter den Erwartungen erheblich zurückblieb, war ein erfreulich gro&er Teil unserer Elternschaft der Einladung zu einem allgemeinen Elternabend gefolgt, der am 10. Februar stattfand und ein pädagogisch so wichtiges Thema: „Die sittlichen Gefahren der Jugend und ihre Bekämpfung" den Gegenstand der Verhandlung bildete. Der Referent, Herr Studienrat Dr. Schüler, wufcte sich seiner heiklen Aufgabe mit eben so klugem Verständnis wie feinfühligem Takte zu entledigen und die Zuhörer zu einer ergiebigen Aussprache anzuregen. Er konnte auf die auch von jüdischer Seite geschaffene Literatur hinweisen, die der Frage der sexuellen Jugenderziehung keineswegs ausweicht und den Eltern beachtenswerte Fingerzeige für die Behandlung dieses ebenso schwierigen wie bedeutungsvollen Erziehungsproblems bietet. Wer weiter gehender Unterstützung auf diesem Gebiete bedarf, findet jedes Mitglied unserer Lehrerschaft zur Beratung bereit. Mit der „Physiologie des Jugendalters" im allgemeinen hatte sich schon am 17. November ein anderer allgemeiner, ebenfalls gut besuchter Elternabend befasst, an dem Herr Studienrat Max Münk mit einem wohldurchdachten Referat die Zuhörerschaft zu essein verstand. Sprechstunden der Lehrer: Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat wöchentlich eine Sprechstunde im Schulhause, in der sie den Eltern für Auskunfterteilung über die Schüler zur Verfügung stehen. Wir bitten die Eltern unserer Kinder dringend, von dieser Gelegenheit zur Rücksprache mit den Lehrern und Lehrerinnen frühzeitig und dauernd, aber nicht erst wenn das Schuljahr schon weit vorgeschritten ist, oder gar erst kurz vor seinem Ende Gebrauch zu machen. Nur so sind sie in der Lage, mangelhaften Leistungen oder unangemessenem Betragen ihrer Schutzbefohlenen erfolgreich vorzubeugen. Sollen über die Leistungen in einem einzelnen ünterrichtsgegenstand Erkundigungen eingeholt werden, so wende man sich an den Fachlehrer; handelt es sich um die Gesamtleistungen oder das Gesamtverhalten eines Schülers, dann ist zunächst der Klassenleiter zusiändig, nötigenfalls auch der Direktor. Es mufj jedoch verlangt werden, dafc ein Besuch der Eltern spätestens tags zuvor angemeldet wird, damit der Klassenleiter die zu einer erschöpfenden Auskunft ^erforderlichen Erkundigungen bei den einzelnen Fachlehrern rechtzeitig einziehen kann. Währo~nd der Pausen können jedoch Elternbesuche nicht angenommen werden, weil der Unterrichtsbetrieb dadurch gestört würde. In den letzten vier Wochen vor Schluss des Schuljahres kann Auskunft über Aussicht auf Versetzung nicht mehr gegeben werden. Ueber diese wird auf Grund der -amtlichen Bestimmungen nach gewissenhatten Erwägungen und eingehenden Beratungen des Direktors mit sämtlichen Lehrern der Klasse durch Konferenzbeschluss entschieden. Ein solcher ist aber auch unwiderruflich und kann nachträglich nicht geändert werden, weshalb jeder dahin zielende Versuch nutzlos ist. Auch die versuchsweise Versetzung eines Schülers in die nächsthöhere Klasse ist unzulässig. *) Der Neuordnung des höheren Schulwesens in Preußen gemäß werden die oberen Klassen unserer Schulen nach folgender Zusammenstellung neu benannt: bisher Prima |Sekunda i Tertia j der i. | 2. \ 3. | J. i 5. 6. I. | II. III.! Real¬ 1 i i von jetzt att U II. | O III. U III.! schule U II. | O III. | U III. j IV.! v. VI. des Lyzeums.

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