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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1926-01-01 · 1926 · page 18

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1926
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580852--2616-2583096
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16 Schule und Elternhaus. Die Ueberzeugung, dass das Wohl unserer Jugend nur durch verständnisvolles Zusammenarbeiten dieser beiden Erziehungsmächte gewährleistet wird, ist jetzt so allgemein verbreitet, daß es sich erübrigt, sie erst noch zu begründen. Wohl aber sollen hier diejenigen Punkte herausgestellt werden, in denen sich dieses harmonische Zusammenwirken bekunden soll Schulordnung: , Die genaue Beachtung der Schul Vorschriften, die unsern Kindern zu Beginn jedes Halbjahres eingeschärft werden, trägt wesentlich dazu bei, die zu einem gedeihlichen Unterrichtsbetrieb dringend erforderliche Ordnung unserer großen Schulgemeinde zu wahren. Die Eltern mögen ganz besonders folgende Bestimmungen beachten: 1. Wenn ein Kind durch Krankheit oder andern Notfall verhindert wird, zur Schule zu kommen, so ist davon möglichst noch am gleichen Tage unter Angabe des Grundes schriftlich oder in sonst glaubwürdiger Art dem Klassenleiter Anzeige zu machen. Nur so läßt sich verhüten, daß Schüler ohne Wissen der Eltern sich dem Schulbesuch entziehen. Bei seiner Rückkehr hat der Schüler eine schriftliche Bescheinigung des Vaters oder der Mutter über die Art und die Dauer der Krankheit vorzulegen. Diese Bescheinigung ist auch in dem Falle erforderlich, dass ein Schüler auf seinen Wunsch krankheitshalber aus dem Unterricht entlassen worden ist. 2. Auch wenn ein Schüler zeitweise die Pausen aus Gesundheitsrücksichten im Schulgebäude zubringen soll, wird um eine entsprechende schriftliche Mitteilung der Eltern gebeten. Schulfeiern und Spielstunden gelten in Bezug auf Versäumnis als Unterricht. , ✓ 3. Wird bei einem unserer Schüler oder bei einem seiner Hausgenossen eine ansteckende Krankheit (Masern, Scharlach, Diphterie, Keuchhusten, Mumps, Windpocken, Röteln u. a.) festgestellt, so muß der Klassenleiier sofort davon benachrichtigt werden. Der, Schüler kann zum Unterricht erst dann wieder zugelassen werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung jede Ansteckungsgefahr für.ausgeschlossen erklärt. Elternbeirat und seine Betätigung. Unser Elternbeirat setzte sich in diesem Jahre zusammen aus folgenden Damen und Herren: Frau Jacob -Hamburger, Frau Emanuel Landau, Frau Siegfried Löwenthal, Frau Joseph Offenbacher, Frau Hermann Weinberg, Herr Siegfried Neuberger (Vorsitzender), Herr Leopold Oppenheimer, Herr Dr. Siegfried Oppenheimer, Herr Jacob Rothenberg, Herr Hugo Rothschild, Herr Salomon Stiebel, Herr Mendel Vogel. Neben der Veranstaltung von zwei an anderer Stelle erwähnten Elternabenden 'beschäftigte er sich hauptsächlich mit dem weiteren Ausbau der Schulspeisung und hat es erreicht, daß 350 Kinder täglich einen Becher warmen Milchkakao erhalten. Allen Damen, die bei dieser segensreichen Einrichtung sich als Helferinnen betätigten, gebührt der Dank der Elternschaft, insbesondere auch Frau Direktor Lange.

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