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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1926-01-01 · 1926 · page 17

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1926
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580852--2615-2583095
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15 26 Befreiungen vom technischen Unterricht. Befreit waren von der Teilnahme Realschule Lyzeum am Turnen 11 am Spielen 2 an Nadelarbeit 4 An wahlfreiem Unterricht nahmen teil: Hebräisch: sämtliche Schüler der Realschule bis auf einen. Kurzschrift: Realschule Lyzeum U II 14 Schuler 22 Schülerinnen O III 33 „ 25 Schülerinnen Instrumentalmusik: 10 Schüler der Realschule. 4. Schulgeld. Das Schulgeld ist gegenwärtig nach Gruppen gestaffelt und beträgt a) Für Gemeindemitglieder b) Für Nichtmitglieder 1. Gruppe jährlich Mk. 350.- Mk. 350.— 2. „ „ „ 275.— („ 250.— 3. „ „ „ 200.— 1 „ —. Von diesen Sätzen genie&t 25 % Ermäßigung jedes zweite Kind desselben Haushaltes 50% „ „ dritie „ Volle Schulgeldfreiheit genossen 47 Kinder von Gemeindemitgliedern, während Ermäßigungen 72 Kindern „ „ und 67 „ „ Nichtmitgliedern zuteil wurden. Schülerversicherung: Da noch nicht alle Eltern ihre Kinder gegen Unfälle, die diesen im Schulleben begegnen können, versichert haben, sei darauf hingewiesen, dass die Schule gegen eine jahresprämie von Mk. 2.— ihre Zöglinge bei der „Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-Aktiengesellschaft" versichert. Urlaubsgesuche für Schüler sind rechtzeitig vorher einzureichen beim Klassenleiter, wenn es sich um einen einzelnen Tag der Unterrichtszeit handelt, beim Direktor, sofern mehrere Tage in Frage kommen. Im Anschluss an den Beginn oder den Schluß der Ferien kann jedoch nur in den allerdringendsten Fällen (ärztliche Anordnung) Urlaub gewährt werden. Soll ein Schüler die Schute vorzeitig verlassen, so muss er durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor schriftlich abgemeldet werden. Ein Abgangszeugnis wird nur auf ausdrückliches Verlangen erteilt, nachdem alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind. j Bei der nicht geringen Zahl der Stunden, die unsere Kinder sitzend im geschlossenen Schulraume zubringen, sollten alle Maßnahmen zu ihrer körperlichen Kräftigung und Abhärtung auch seilens des Elternhauses gefördert werden. Die Befreiung vom Turnen kann nur mit Einverständnis unseres Schularztes gewährt werden, die vom Spielen erfordert außerdem die Genehmigung des Provinzialschulkollegiums. Die Eltern mögen auch ihrerseits darauf bedacht sein, ihren Kindern eine aufrechte, die Gesundheit fördernde Körperhaltung anzugewöhnen.

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