Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1927
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 27)
- Language
- German
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— 25 - facher Mißerfolge seinen hohen Idealen unentwegt folgenden Menschenerziehers auch unter dem Gesichtswinkel der jüdischen Weltanschauung so lebensvoll und anziehend, dafe die zahlreichen Zuhörer, zu denen auch ein großer Teil unserer Elternschaft gehörte, seinen lehrreichen Ausführungen mit gespannter Aufmerksamkeit folgten. Dreimal hatten wir die freudige Genugtuung, den Dezernenten unserer Schulen beimProvinzialschulkollegium,Herrn Geh.Regierungs-undOberschulrat Dr.Gerstenberg, in unserem Hause begrüßen zu dürfen. Für die lebhalte Anteilnahme an unseren Bestrebungen und für die vielfachen Förderungen unserer Interessen sei ihm auch an dieser Stelle herzlicher Dank ausgesprochen. Gleiche Gefühle beseelen uns auch unserer Patronatsbehörde gegenüber, von der eine Abordnung zweimal dem Unterrichte in mehreren Klassen beiwohnte. Mit dem Schlüsse dieses Schuljahres ist der Abbau der Vorschule an beiden Abteilungen unserer Unterrichtsanstalten vollendet, sodass sie fortab nur die Realschul- und Lyzeumsklassen umfassen. Unter nachdrücklichem Hinweis auf den S. 26 abgedruckten Auszug der wichtigsten Berechtigungen, die das Schlusszeugnis unserer Schulen gewährt, möchten wir die Eltern unserer Kinder ernstlich bitten, über den vorzeitigen Abgang eines Zöglings aus unserer Schule nicht ohne Rücksprache mit uns zu beschliessen. In fast allen Fallen erweist eine solche, dass die beabsichtigte Uberführung eines Kindes in eine Vollanstalt vor erreichtem Abschluss des Bildungsganges unserer Schule auf irrigen Voraussetzungen beruht, und dass das erstrebte Ziel viel leichter und mit erheblich geringeren Unkosten erreicht wird, wenn der Ubergang in die Vollanstalt erst zu gegebener Zeit, d. h. nach erfolgreichem Besuch unserer Uli bewerkstelligt wird. VI. Verfügungen der vorgesetzten Schulbehörde: 18. 2. 26. Dem Provinzialschulkollegium sind nur 3 Stück des gedruckten Jahresberichtes zuzusenden. 13. 3. 26. Nichtstaatliche öffentliche höhere Schulen körnten de den der Herr Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung mit dem „Verband der öffentlichen Lebensversicherungsanstalten in Deutschland" für die Schülerunfallversicherung abgeschlossen hat, zu den gleichen Bedingungen beitreten, wie sie für die staatlichen Anstalten gelten. 30. 3. 26. Kindern, die die Sütterlm-Sehreib weise angekörnten haben, soll eine andere nicht aufgezwungen Wierde». 12. 5. 26. Die Anstaltslehrpläne für den. jüdischen Religionsunterricht sind einzureichen. Ü5. 5. 26. Auf die Bedeutung des Komponisten Karl Maria v. Weber ist anläßlich 4er 100. Wiederkehr seines Sterbe.ta^ges anxö. Juni 1926 hinzuweisen. 14. 7. 26. Die Beschäftigung eines Studienassessors im höheren SüUnildienst gilt als voll, wenn er mindestens 12 WoQhensAuia^en erteilt.