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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 210

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 210)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580832--1610-2582409
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20 sind, in uns walten und wirken. Gewiss wird dem Menschen häufig zugerufen: „Du sollst Gott, deinen Gott, fürchten!" Aber es heisst auch: „Du3S) sollst Gott, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen, mit deinem ganzen Leben und mit deinem ganzen Vermögen!" Die irdische Pietät gegen die Eltern ist ihrem ganzen psychologischen Gehalte nach wesensgleich mit der religiösen Pietät gegen Gott. Jene irdische Pietät geht zeitlich der Entwickelung der religiösen Pietät voran, sie leitet zur religiösen Pietät an, sie leitet zu ihr hinüber, ja sie empfängt schliesslich in der vollständig entwickelten sittlichen Persönlichkeit von der religiösen Pietät ihren letzten und entscheidenden Bürgschein. Zu den Aufgaben, die das Haus an den unmündigen Kindern zu lösen hat, gehören ferner die Anleitung zur religiösen Praxis, die Pflege der geschichtlichen Erinnerungen und der Unterricht im Gottesgesetze. Die verbindlichen Satzungen, Gebote und Verbote, die im Pentateuch verzeichnet sind, lassen sich in zwei Gruppen zerlegen: in die rein religiösen und in die sittlichen Vorschriften. Unter jenen versteht man die Gebote, die ausschliesslich durch das Verhältnis der Menschen zu Gott (DipDb D"iK ]*>d) gefordert werden, und die in ihren Einzelheiten zu erklären der menschlichen Vernunft nie gelingen wird. Man nannte diese Gattung von Gesetzen deshalb auch Satzungen (c^pn). Zu ihnen gehören z. B. die Sabbatheiligung und die einzelnen Verordnungen über diese, die Speisegesetze, die Einsetzung des Versöhnungstages etc. Die andere Gruppe von Pflichten dagegen regelt das Verhalten des Menschen zu seinen Nebenmenschen, es sind die socialen Gesetze, dieGebote „zwischen Mensch und Mensch" (anxb Dia fQ). Beide so verschieden geartete Gruppen sollen aber zusammenwirken, um die sittliche Vollendung der einzelnen gegen den strengen Moralisten, der aus seinem Tun die Neigung gern ausschalten möchte, berechtigt: Gewissensskrupel. „Gerne dien' ich den Freunden, doch tu' ich es leider mit Neigung, „Und so wurmt es mir oft, dass ich nicht tugendhaft bin." Entscheidung. „Da ist kein anderer Rat, du musst suchen sie zu verachten, „Und mit Abscheu alsdann tun, wie die Pflicht dir gebeut.u Schillers Werke I. S. 256 (Reklamsche Ausgabe). 38) Pentateuch V. Cap 6, 5. VI

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