Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 207)
- Language
- German
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17 steht als das Fundament aller gesellschaftlichen Moral. Aber allen 17. Geboten dieser Gattung gehen in dem Dekalog schon äusserlich angesehen die unser Verhältnis zu Gott regelnden Gebote voran. Wir begegnen ferner an einer anderen Stelle des Pentateuchs der nachbarlichen Erwähnung der Gebote der Ehrfurcht vor den Eltern und dei Sabbatheiligung. „Ihr32) sollt ein jeder seine Mutter und seinen Vater fürchten, und meine Sabbate sollt ihr hüten; Ich Gott, euer Gott!" Die Nachbarschaft dieser beiden Gebote im Dekalog sowohl wie in dem zuletzt genannten Verse giebt zu denken. Es liegt die Deutung nahe, dass damit dem Gehorsam des Kindes gegen seine Eltern eine scharfe Grenze gezogen werden soll. Diese Grenze ist dann gegeben, wenn die Eltern von ihren Kindern etwas verlangen, was gegen die für alle Bekenner gleich verbindlichen Gesetze Verstössen würde. Weder die Willkür der Eltern noch ihr individueller Erziehungsplan dürfen mit den für alle, auch für die Eltern verbindlichen göttlichen Gesetzen, d. h. mit dem göttlichen Erziehungsplan in Widerspruch geraten. Die späteren Ausleger des zuletzt angeführten pentateuchischen Verses ziehen in der Tat diese Consequenz und geben Fälle als Beispiele an, in welchen das Kind den Eltern den Gehorsam versagen müsse. Die Eltern dürfen, wie aus den vom Talmud erörterten Fällen erhellt31), von ihren Kindern keine Handlung verlangen, durch welche die Gesetze der gesellschaftlichen Moral Schaden erleiden würden. Wenn ein Kind — so heisst es im Talmud — einen Gegenstand gefunden hat, und die Eltern ihm sagen, es solle ihn nicht seinem Eigentümer zurückgeben, so dürfe das Kind nicht gehorchen. Ein solcher Gehorsam würde ja gegen eine sittliche Pflicht Verstössen, zu deren Erfüllung Eltern und Kinder in gleicher Weise Gott und Menschen gegenüber verpflichtet sind. Aber ebensowenig dürfen sich die Befehle der Eltern an ihre Kinder mit den rein religiösen Satzungen, z. B. mit den Verordnungen über die Sabbatheiligung in Widerspruch setzen. Wie der erste israelitische Vater um Gottes willen auf seinen Sohn, „seinen Einzigen, den er liebte", zu verzichten entschlossen war, so zeigt uns auch 32) Pentateuch III Cap. 19, V. 3. 33) Talmud Traktat Jebamoth 5 b, 6a und Baba Mezia 32a. Yl