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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 206

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 206)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580832--1606-2582405
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16 Abraham ist diesem Befehle nachgekommen, und im Geiste und in der Wahrheit hat er dieses Opfer vollbracht, wenn auch in dem äusseren Verlaufe der Begebenheiten im letzten Augenblicke ihm der Sohn wieder geschenkt worden ist. Wir dürfen in dieser Wendung zunächst symbolisch eine göttliche Kundgebung für die Abschaffung der Menschenopfer, die zu den kanaanitischen Greueln jener Zeit gehörten, erblicken.31) Dann aber bietet Abraham den Typus des vorbildlichen Vaters, der den Gedanken der Gotteskindschaft seines Sohnes erfasst und in die Tat umgesetzt hat. Abraham lehrt die Völker aller Zukunft, auf den Befehl Gottes sich von ihren Kindern loszusagen. lß# Aber auch der umgekehrte sittliche Konflikt kann eintreten. Man muss im Auge behalten, was der biblische Erziehungsgedanke mit bezweckt hat, indem er den Eltern eine so erhabene Stellung einräumte. Die Eltern haben nach ihm die göttlichen Lehren und Gebote an die Jugend zu vermitteln. Sie sollen^die ersten Erwecker einer sittlichen Lebensführung und Lebensanschauung in dem nachwachsenden Geschlechte sein. Ihre pädagogische Aufgabe ist es, durch frühe Übung und Gewöhnung den göttlichen Erziehungsplan ermöglichen und verwirklichen zu helfen, die Jugend anzuleiten, sicli in unsere geschichtlichen Erinnerungen und in die Gesetze für unser Tun zu versenken und daraus die Fähigkeit zur weiteren Selbsterziehung und sittlichen Lebensgestaltung zu schöpfen. Die Eitern einer jeden Generation sollen mitten im Wandel der Zeiten, mitten in einer rastlos sich verändernden Welt die Stetigkeit des biblischen Geistes und des biblischen Lebens unter den Bekennern verbürgen. Aus dieser religiösen Zweckbestimmung der elterlichen Hoheitsrechte ergeben sich aber auch sittliche Schranken für die elterliche Herrschaft und die Schranken des kindlichen Gehorsams. Denn der göttliche Erziehungsplan ist das Höchste, er muss unter allen Umständen verbürgt sein, seine Verwirklichung darf auch nicht durch die Eltern gefährdet werden. Wohl ist es wahr, dass~an der Spitze der sozialethischen Verordnungen der Zehngebote das Gebot der Elternverehrung 31) Schmidt, Encyklopädie etc„Pädagogik des alten Testaments" von Oehler. VI

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