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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 199

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 199)
Language
German
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IRI
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9 um eine langsichtige Vermietung handeln. Noch bezeichnender für den Schutz der Schwächen in der Bibel ist die weitere Vor. schrift, dass ein von seinem Vater also verkauftes Mädchen entweder von seinem Herrn selbst heimgeführt, oder von ihm für seinen Sohn als Grattin bestimmt werden musste. Wir können hier darauf verzichten, die eingehenden Erörterungen der talmudischen Gesetzeslehrerl6) zu diesem Falle darzulegen, und begnügen uns mit der blossen Anführung der pentateuchischen Verse, die die hier dargelegte allgemeine Auffassung verständlich genug hervortreten lassen n): „Und wenn jemand seine Tochter als Magd verkauft, so soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. Missfällt sie den Augen ihres Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, so muss er ihr zum Loskaufe verhelfen; an fremde Leute (wörtlich: an ein fremdes Volk) hat er nicht das Recht, sie zu verkaufen, nachdem er treulos an ihr gehandelt. Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, soll er nach dem Rechte der Töchter an ihr handeln, AVenn er sich eine andere dazu nimmt, so soll er ihre Kost, ihre Kleidung und ihre Wohnung18) nicht verringern. Und wenn er diese drei Dinge nicht tut, so geht sie umsonst aus, ohne Geld". Diese Erörterung zeigt uns übrigens auch, wie für das schwache Geschlecht fast noch stärkere Schutzmassregeln zur Erhaltung seiner Menschenwürde getroffen sind als für die Männer. Kein Wunder! Galt es doch hier, nicht nur die allgemeine Menschenwürde, sondern noch die besondere Ehre des Weibes vor jeder befleckenden Antastung zu schützen. Das könnte kein göttlicher Erziehungsplan sein, in welchem die Dienerinnen Gottes schlechter gestellt wären als seine Diener. Die Kinder, „das Erbe Gottes" des Psalmisten, gegen die eigenen Eltern zu schützen, das ist, wie wir sehen, eine eifrige Sorge des Gottesgesetzes. In Sparta und^Roni konnte, obwohl die Staatsraison unbedingt herrschte, trotzdem ein schrankenloser Individualismus der Starken, in unserem Falle der Eltern, auf Kosten der schwachen Individuen sich herausbilden. In der Bibel aber wird der Starke gezügelt und der 16) Talmud-Traktat Kidduschin Cap. 1. 17) Pentateuch II. Cap. 21, 7-11. 18) S. die grammatische Auffassung von Raschbam, s. aber auch die Erklärung des Nachmanides (Ramban) zu diesem ganzen Verse. VI

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