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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 67

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 67)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580832--1467-2582266
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13 Grund der Vergangenheit erst die Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft recht verstehen lehrt, und dem Menschen zeigt, wie sein und der Gesamtwelt Heil davon abhängt, ob er die Entscheidung zwischen „Gut und Böse", vor welche die Menschheit von Anbeginn gestellt war, nach dem i n ihm befehlenden Diktate der Sinnlichkeit trifft, oder ob er sie nach dem von Gott a n ihn gerichteten Gebot des Sittengesetzes fällt. Zu diesem Zwecke muss der Mensch aber auch auf dem Gebiete der Natur orientiert werden, muss *) „Kraft und Stoff, Erscheinung und Wirkung der physischen Welt als Offenbarungen Gottes, des Schöpfers und Bildners, des Ordners und Gesetzgebers des Himmels und der Erde denken" lernen, muss wissen, dass „in dieser gotterfüllten Erde dem Menschen sein Platz gewiesen ist, göttlichen Geist in sich tragend, Mittler zu sein zwischen Gott und der Welt". Daraus ergeben sich neue Unterrichtszweige, die für die Schule notwendig sind, Naturbeschreibung, Naturlehre und Erdbeschreibung — letztere besonders physisch —, die alle den Zweck haben, den Lernenden mit rechter Natur- und Menschenkenntnis einerseits und aus anthropologischem und psychologischem Wissen heraus anderseits mit Selbsterkenntnis auszurüsten und ihn so zu befähigen, in seiner Freiheit dem göttlichen Willen den Tribut des Gehorsams zu zollen, den ausser ihm alle Wesen der sichtbaren Schöpfung in ihrer Unfreiheit durch harmonisches gesetzmässiges Zusammenwirken demselben darbringen. Alle diese Unterrichtszweige kommen direkt dem höchsten und wichtigsten Unterricht zu Gute, alle können die Unterweisung in Lebensweisheit, d. i. die Unterweisung in der Lehre von den Pflichten, die der Mensch in der Welt zu erfüllen und den Aufgaben, die er in ihr zu lösen hat, direkt unterstützen. Aller Unterricht ist in diesem Sinne Religionsunterricht, denn auch die spezielle Unterweisung in den Lehren einer Religion hat die Aufgabe, nicht zum Glauben allein zu führen, sondern für die Tat zu rüsten, nicht nur Erkenntnis Gottes, sondern zunächst Anerkenntnis Gottes zu bewirken, denn „nicht im Glauben, sondern in freudiger, bedingungsloser Unterstellung des ganzen Seins beruht die Verwirklichung schon hieniediger Seligkeit, die Erfüllung aller Hotf- *) Progr. 1867. S. 22. II

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