Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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13 scheinungen und über sich selbst und seine Stellung in dieser Welt immer fester und unerschütterlicher zu bilden. Denn *) „nur Kenntnis schützt vor Vorurteil, nur Kenntnis vor eigenem Unrecht in Beurteilung und Behandlung der Menschen, Unkenntnis ist nach jeder Richtung hin die Mutter des Wahns und des Vorurteilsu. „Das Menschlichste und Göttlichste im Menschen %— das durch die Einführung in das Geistesleben auch fremder, gegenwärtiger und vergangener Nationen zur Kenntnis gebracht wird, — „würde die Brücke der Achtung und der Liebe bilden zwischen Menschen und Menschen, achten würde der Geist den Geist und lieben das Herz lernen das Herz, und vor dem leuchtenden und erwärmenden Strahl der Erkenntnis würde die Nacht des Vorurteils für immer schwinden von der Erde" —. Damit ist zugleich gegeben, dass auch die Vermittelung der Kenntnis der Geschichte der Völker zu den Aufgaben des Hüstens gehört, schon weil sie, wie die Kenntnis der Sprachen und Literaturen, einen rechten Einblick in das Geistesleben der Nationen und in seine Entwickelung gibt und dadurch dem Menschen zu rechtem Verständnis seiner Stellung den Menschen gegenüber verhilft. Aber es ist noch ein anderes, nicht minder bedeutsames Moment, das die Weltgeschichte zu einem notwendigen Unterweisungsinittel für die Jugend werden lässt. Vermittelt sie doch die Erkenntnis Gottes aus den Geschicken der Nationen, die Erkenntnis der „Gänge Gottes in der Welt" und der „Nähe Gottes in den Entwickelungsphasen der Menschen- und Völkergeschichte", und beweist sie doch so dem Menschen, dass „das Werk der physischen Schöpfung geschlossen ist, aber das Gotteswerk der sittlichen Menschenerziehung fortdauert bis an das Ende der Zeiten", und kann die Kenntnis der Geschichte der Nationen den Menschen doch, so gleich anderen Bereicherungen seines Wissens, zur freien Huldigung des Gesetzes hinführen! Natürlich darf es dem Geschichtsunterricht dann weniger auf die **) „dem Leben fernliegende Kenntnis der Dynastieen u. s. w. als auf die Erkenntnis der Menschheits- und Menschentumsentwickelung" ankommen, d. h. mit anderen Worten, der Geschichtsunterricht sei, so bald wie möglich, und soviel wie möglich, ein pragmatischer, der eben auf *) Progr. 1867. S. 14 u. 15. **) Choreb Kap. 85. § 553. II