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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 59

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 59)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580832--1459-2582258
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5 vollziehen soll, beide dem Kinde bereits mit seinem Eintritt ins Hiersein gegeben sind", so kann und muss die Erziehung ihr Werk vom Tage der Geburt an beginnen. Allerdings ist es zuerst noch nicht das spätere Üben in freier Selbst Unterordnung, denn dafür fehlt noch das Bewusstsein der Pflicht, das wiederum das Rüsten voraussetzt, aber es kann und muss ein Gewöhnen an Unterordnen des eigenen Begehrens unter höheren Willen schon früh beginnen, weil sonst ein Pflichtbewusstsein nicht von selbst erwachen kann, und weil anderseits sogar in dem Kinde ein falsches Urteil über den Wert seines eigenen Begehrens erweckt würde, indem *) „die Wiege des werdenden Mannes mit der gefährlichen Täuschung umgeben würde, er brauche nur zu verlangen, so geschehe es, brauche gar nur zu schreien und lästig zu fallen, um seinen AVillen durchzusetzenu und indem so „seine verlangenden Kräfte in das Gegenteil des Gehorsams hineingewöhntM würden. Indessen wird dabei nicht ausser Acht gelassen, dass diese Gewöhnung eine Vorstufe für die Übung des späteren Lebens sein soll, und dass diese das Ziel hat, das Kind zu befähigen, aus der Einsicht heraus, dass es einen höheren vernünftigen Willen gebe, demselben seinen freien AVillen freudig und gern anzupassen, darum muss es ein vernünftiger Gehorsam sein, an den das Kind gewöhnt wird. **)„Sei darum vor Allem vernünftig, vorsichtig und sparsam im Gebieten und Versagen. Gebiete nie etwas Überflüssiges oder Gleichgültiges, versage nie etwas Unschuldiges und Unschädliches. A\ras du einmal geboten, muss erfüllt, vor allem, was du einmal versagt, darf nie — auch einmal ist für alle Zukunft viel zu viel durch Quälen und Lästigwerden abgerungen werden, darum sei vor allem vorsichtig mit deinem „Nein"! Gewähre deinem Kinde alles, was du ihm, ohne seiner leiblichen oder sittlichen AVohlfart zu nahe zu treten, gewähren kannst, gebiete oder verbiete nie aus Laune oder Missmut. Gebiete nichts, was du hintendrein erlassen, verbiete nichts, was du hintendrein gewähren wirst, das ist die Methode des sittlichen A-B-C, die du mit deinem Kinde zu studieren nicht früh genug beginnen kannst." Bald aber ist es auch Zeit, dass das Büsten beginne, welches na- *) Ibid. S. 17. **) Ibid. S. 18. IX

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