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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 57

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 57)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580832--1457-2582256
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3 der Begriff der Pflicht, aber der Pflicht als Mizwah, als Diktat eines Höheren, und nicht im Glauben, sondern in freudiger, bedingungsloser Unterstellung des ganzen Seins und Lebens unter dieses Pflichtdiktat erblickt sie die Verwirklichung schon hiniediger Seligkeit, die Erfüllung aller Hoffnungen für die Gesamtmenschheit nicht minder als für den einzelnen Menschen!" Diese seine Anschauung, von der S. E. Hirsch hier spricht, und aus der diese Bestimmung des Ideals des Sittlichen resultiert, die Anschauung des Judentums vom Wesen des Menschen und von seiner Stellung in der Welt, erkennt den Dualismus, der in dem Gegensatz des Körperlich-Sinnlichen und des Seelisch-Geistigen liegen soll, als einen nur scheinbaren. Ihr sind beide Seiten des menschlichen Wesens von Gott geschaffen und so gewollt, damit der Mensch mit dieser sowohl als mit jener seine Pflichten in der Welt erfülle, und sie kann daher weder in dieser das Prinzip des Guten, noch in jener den Grund der Sündhaftigkeit erblicken, die den Menschen für das Schlechte praedestinierte, wenn es ihm nicht gelänge, das Fleisch in sich zu ertöten. Sie sagt aber auch nicht mit Rousseau: „Alles ist gut wie es aus der Hand des Schöpfers hervorgegangen ist", wenigstens nicht so weit es sich auf den Menschen bezieht, sondern sie spricht den Satz als ein verneinendes Urteil aus: „Aus der Hand des Schöpfers stammt nichts Böses" seil. — „und und auch nichts an sich Gutes", so weit es das menschliche Wesen betrifft. [Klagelieder 3, 38.] Keine Anlage des Menschen ist also an sich gut oder schlecht, keine sinnliche, auch nicht die sinnlichste, da sie sich durch das Bewusstsein der durch sie zu erfüllenden Pflicht in den Grenzen der Reinheit und Gerechtigkeit halten kann, keine geistige, keine Charaktereigenschaft, da eine jede zur rechten Zeit und am rechten Ort im Dienste des Guten pflichtgemäss verwendet werden kann. *) „Wehe ihm (dem Manne), wenn ihn einst alles aufregt und hinreisst, wehe ihm auch, wenn er einst allem gelassen zusehen und ihm alles gleichgültig sein wird. Wehe, wenn er mit blähendem Stolze sein Ich nur kennen, und wehe auch, wenn er nie in edlem Selbstbewustsein sich aufzurichten wissen wird . . Wehe, wenn ihn der Rausch der Sinnengenüsse zu Grabe trägt, *) Progr. 1865. S. 10. II

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