Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
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34 II. Plan einer zu errichtenden jüdischen Bürgerschule mit einer Vorbereitungs- und vier Schulclassen. Zweck der zu errichtenden Anstalt ist: unsere Jugend beiderlei Geschlechts mit demjenigen Unterrichte vollständig zu versorgen, dessen sie für ihren künftigen Beruf als Menschen, Juden und Bürger bedarf. Die Anstalt wird daher den Gesammtjugendunterricht umfassen und beide Zweige, den wissenschaftlichen und religiösen, mit gleichem Ernste und gleicher Sorgfalt pflegen. Sie basirt auf dem alten im Judenthum sanctionirten Grundsatz, dass sociales Wissen und Leben und religiöses Wissen und Leben sich nicht nur nicht gegenseitig ausschliesse, sondern sich gegenseitig bedinge, sich gegenseitig ergänze und vollende und erst in innigster Vereinigung und Durchdringung das Heil erzeuge, das überhaupt auf Erden anzustreben sei. Das sociale Wissen und Leben findet erst in dem religiösen seinen Boden und seine Weihe, das religiöse erst im socialen seine Bestätigung und Verwirklichung- Bildung ohne Nihilismus, Religion ohne Fanatismus, das ist ihre Devise, gebildete Juden und Jüdinnen, jüdisch-religiöse Bürger und Bürgerinnen dem Staate zu erziehen, ihre Aufgabe, das Gebiet der ächten, wahren humanen Bildung und des ächten unverkürzten väterlichen Glaubens daher ihr Boden, die Gewinnung endlich des Geistes für die Wahrheit, des Herzens für die Gottesfurcht und zugleich die Entwickelung, Uebung und Ertüchtigung aller Kräfte und Fähigkeiten für die einstige pflichtgetreue Erfüllung des Berufes hre ernsteste und angelegentlichste Sorge. Sie übernimmt zu diesem Ende die Jugend, Knaben und Mädchen, mit dem Beginn des unterrichtsfähigen Alters, also mit dem 5ten, und entlässt sie mit zurückgelegtem vierzehntem Lebensjahre. Die Wahl der Gegenstände des bürgerlichen Unterrichts bestimmt einerseits das Bedürfniss der allgemeinen menschlichen Bildung und anderseits die Erfordernisse der Vorbereitung zum künftigen Beruf und wird demnach der bürgerliche Unterricht unserer Anstalt umfassen: a. Deutschen Sprachunterricht. 1. Denku nd Spre ch-U ebungen bis zum freien mündlichen Vortrag. 2. Sprachlehre bis zum selbstständigen richtigen, gebildeten Styl. 3. Lesen bis zum selbstständigen Verständniss mittlerer prosaischer und poetischer Schriften. b Weltkunde. 1. Naturgeschichte nebst populärer Anthropologie. 2. Naturlehre und Technologie. 3. Geographie und populäre Himmelskunde. I