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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1903-01-01 · 1903 · page 41

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1903
Date
1903-01-01
Page
– (sequence 41)
Language
German
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IRI
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35 4. Weltgeschichte. c. Mathematik. 1. Arithmetik mit vorwaltender Rücksicht auf das commerzielle Bedürfniss. 2. Geometrie, Algebra. d. Schreiben mit vorwaltender Rücksicht auf das commerzielle Bedürfnisse. Französische Sprache \ bis zum selbstständigen Verständnissmittlerer _ . „ _ K V prosaischer und poetischer Schriften, Conf. Englische Sprache J yersation, Styl. g. Zeichnen. h. Gesang. Für den religiösen Unterricht hat die doppelte Rücksicht die Wahl der Gegenstände zu bestimmen, einmal zunächst der Jugend alle diejenige Kenntniss unseres religiösen Schriftthums und unseres heiligen Religionsgesetzes mitzutheilen, die das Gemeingut aller Juden sein soll, zugleich aber auch auf diesem Wege die Begabteren so auszurüsten, dass sie dadurch befähigt würden, auf dem Felde der jüdischen Wissenschaft bis zu den ernstesten Studien fortzuschreiten. Wir haben nicht alle unsere Kinder zu Theologen zu erziehen, keines aber darf auf religiösem Gebiete unwissend bleiben, alle sollen diejenige Kenntniss erlangen, die dem wackeren jüdischen Manne ziemt und deren möglichste Erlangung unsere erste Religionspflicht ist; alle sollen zur Quelle geführt und in den Stand gesetzt werden, ihr Lebenlang aus dem Borne des Gotteswortes und der religiösen Weisheit selbst zu schöpfen. Diesemnach wird der religiöse Unterricht umfassen: a. Hebr. Sprachunterricht. 1. Lesen punktirter und unpunktirter Schrift. 2. Hebr. Grammatik, vorzugsweise praktisch und für das selbstständige Lesen der Bibel im Urtext bis zum gebildeten hebräischen Styl. b. Hebräische Schriftkunde bis zum selbstständigen Lesen der hebräischen Bibel und der anderen populären Religionsschriften im Urtext, die dazu Befähigten bis zum Talmud. c. Religionslehre, vollständige Glaubens- und Pflichtenlehre. d. Biblische Geschichte, Geschichte der Juden, Geographie von Palästina. Die Anstalt wird aus einer Vbrbereitungsclasse in zwei Abtheilungen und vier Schulclassen, jede von zwei Jahrgängen mit fünf Klassen-, einem Hilfs- und einigen Fachlehrern bestehen, den unteren Klassen einen 5-resp. östündigen, den höheren einen 7-resp. 8stündigen Unterricht täglich ertheilen und durch jährliche Prüfungen off entliche Rechenschaft von ihren Leistungen geben. Das in obigem vorgesteckte Ziel wird mit stufenmässiger Vertheilung des Unterrichtsstoffes in den einzelnen Classen nach umstehend vorliegendem Unterrichtsplan zu erreichen sein. Sobald die Errichtung dieser Anstalt sich der gütigen Genehmigung eines Hohen Senats zu erfreuen haben wird, wird die Religions»Gesellschaft zur Feststellung der Schulordnung, zur Constituirung des Schulplanes und zur Ermittelung des entsprechenden Lehrer-Personals schreiten. (Der hierzu gehörende Unterrichtsplan befindet sich am Ende des Anhangs.)

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