Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
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33 I. An einen hohen Senat der freien Stadt Frankfurt. Gehorsamste Vorstellung und Bitte von Seiten des Vorstandes der Israelitischen Religionsgesellschaft Dahier. Die Erlaubniss zur Errichtung einer Unterrichtsanstalt für Knaben und Mädchen betreffend. Hoher Senat! Der gehorsamst unterzeichnete Vorstand der Israelitischen Religionsgesellschaft erlaubt sich das gütige Wohlwollen eines hohen Senates für eine Angelegenheit in Anspruch zu nehmen, die mehr als irgend eine andere die ganze Existenz und Fortentwickelung unserer religiösen Gesellschaft bedingt, ja, die ganz eigentlich das Ziel und den wichtigsten Strebepunkt unserer Vereinigung bildet Alle Glieder unserer Gesellschaft sind von der tiefsten Uberzeugung durchdrungen, dass unser ganzes Streben nur dann erst den fruchtbringenden Boden gewonnen haben werde, wenn die Erziehung unserer Jugend, die Heran bildung unseres kommenden Geschlechtes im ungetrübten Geiste des von unserer Gesellschaft vertretenen religiösen Prinzips gesichert sein wird. Dieses Prinzip ist kein anderes, als den ächten Geist des ungeschmälerten väterlichen Glaubens Hand in Hand mit dem ächten Geiste jeder wahren Bildung zu pflegen und in allen Lebensbeziehungen zu verwirklichen. Eine Schule daher, die mit dem entschiedensten Ernste und mit gleich aufrichtiger Sorgfalt und Hingebung die jüdisch-religiöse Bildung unserer Jugend leitet und zugleich derselben alle dem Gebildeten für das Leben nöthigen Kenntnisse lehrt, ist uns das nächste und höchste Lebensbedürfniss, dem wir nunmehr unsere besten und vollsten Kräfte widmen möchten. Dass wir in den bestehenden Schulen unserer Vaterstadt keine solche unseren Zwecken entsprechende Anstalt besitzen, bedarf vor der weisen Einsicht eines hohen Senats keiner näheren Erörterung, und so glauben wir vertrauensvoll unsere gehorsamste Bitte vortragen zu dürfen: Ein hoher Senat wolle unserer Religions»Gesellschaft die hohe Genehmigung zur Errichtung einer Unterrichtsanstalt für Knaben und Mädchen gütigst ertheilen. Ein hoher Senat hat mit so gütigem Wohlwollen uns die Befriedigung unserer religiösen Bedürfnisse zu gestatten geruht, und betrachtet die Fürsorge für die sittlich religiöse Jugenderziehung zu sehr als das Wichtigste und erste dieser Bedürfnisse, als dass wir nicht einer wohlgeneigten Gewährung unsrer Bitte entgegensehen dürften. Eines Hohen Senats treu gehorsamste etc. I 3