Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
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26 und Handelswissenschaft. Wahlfrei für alle sind: Italienisch Englisch, Geschichte, Kunstgeschichte, Hygiene. Eines mussten wir fallen lassen: die Vorbereitung für den Lehrerinnenberuf obwohl wir schöne Eesultate erzielt hatten. Es haben bei uns vorbereitete Schülerinnen nicht nur die Prüfung für Sprachlehrerinnen bestanden, sondern auch solche, welche die Prüfung für höhere Schulen mit Ehren abgelegt, sind aus unseren Vorbereitungskursen hervorgegangn. Allein die Beteiligung war doch im ganzen zu schwach, als dass es geraten gewesen wäre, diese Einrichtung unter erheblichen finanziellen Opfern noch weiter bestehen zu lassen. Unsere Darstellung über die verschiedenen Wandlungen in der Bemessung der Unterrichtsfächer wollen wir mit einigen Bemerkungen über den Unterricht im Hebräischen, die wir absichtlich bis auf das Ende uns gespart haben, abschliessen. Der Unterricht im Hebräischen ist für uns ein integrierender Bestandteil unseres Lehrplans, und wir können uns nicht mit einer minimalen Stundenzahl für ihn begnügen, wir müssen mehr, als sonst üblich ist, dafür aufwenden. Wir betrachten, wie ja der Gründer der Schule in seiner Eingabe an die Behörden, als er um die Erlaubnis zur Gründung einer Unterrichtsanstalt ansuchte, dargetan, es als eine religiöse Pflicht, unsere Schüler an die Quellen unseres Religionsgesetzes heranzuführen und sie zu befähigen oder in ihnen wenigstens das Bestreben zu wecken, später im Leben das Studium dieser Quellenschriften fortzusetzen, um aus ihnen selbst immer mehr die Erkenntnis ihrer Pflichten zu schöpfen und diese zu verstehen. Das wird nicht mit drei oder vier Religionsstunden in der Woche erreicht, darum beanspruchen wir mehr Zeit; denn wir können uns nicht allein auf Gebete- Übersetzen und Bibellesen beschränken, wir müssen das rabbinische Schrifttum mit in den Bereich unserer Unterrichtsgegenstände ziehen. Nun wissen wir ganz wohl, dass nicht jeder sich für den schwierigen Talmudunterricht eignet, und darum scheiden wir die Minderbegabten aus, denn wir wollen keinem eine Last auflegen, die er nicht zu tragen imstande ist und teilen sie einem Unterricht in solchen rabbinischen Schriften zu, die leicht zu bewältigen sind: solche über Moral- und Pflichtenlehren. Die Scheidung ist bis zum Jahre 1887 bereits beim Eintritt in die Quarta vorgenommen worden, allein, nachdem durch Ver- 1