Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1903
- Date
- 1903-01-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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14 ist". Unterm 24. November 1868 ergeht von der gemischten Kirchen- und Schulcommission an den Schulrat unserer Schule die Aufforderung, über die angeregte Angelegenheit zu berichten, „und dabei Zahl und Geschlecht der christlichen Zöglinge anzugeben, weiche die Schule der isr. Religionsgesellschaft besuchen"*) Hierauf antwortet nach dem Entwürfe des Direktors der Schulrat: „Bis jetzt wird unsere Schule von christlichen Zöglingen nicht frequentiert. Würde dies jedoch der Fall sein, so würden wir schon im Interesse der jeder Anstalt zu wünschenden Gleichheit ihrer Beziehungen zu allen ihren Schülern es allerdings für wünschenswert halten, dass auch unsere christlichen Schüler durch den Besuch unserer Anstalt die Berechtigung für den einjährigen Freiwilligendienst erwerben könnten". Nach Rückäusserung der beiden hiesigen israelitischen Schulen beantragte der Magistrat beim Minister des Kultus v. Mühler die Aufhebung jener Einschränkung, doch dieser verhielt sicli diesem Wunsche gegenüber ablehnend. So verblieb die beschränkende Bestimmung in Kraft bis zum Jahre 1871, wo sie auf eine in der Reichstagssitzung vom 25. April 1871 gestellte und ausführlich begründete Interpellation des damaligen Reichstagsabgeordneten für Frankfurt, Herrn Sonnemann, durch das Entgegenkommen des damaligen Staatsministers und Präsidenten des Reichskanzleramts, Herrn v. Delbrück, welcher sogleich Abhilfe versprach, durch den Fürsten Bismarck aufgehoben wurde.**) So trat unsere Schule in die Organisation der preussischen höheren Schulen ein, und war demnach gehalten, in ihrer inneren Einrichtung sich jenen anzupassen, was eine Änderung des Lehrplanes und eine Vermehrung der Klassen bedingte. An die Stelle des bisherigen Lehrplans trat der preussische, der, abgesehen von der Vermehrung des Unterrichts im Deutschen in den unteren und Verminderung desselben in den oberen Klassen, eine bedeutende Verschiebung im fremdsprachlichen Unterricht brachte. Nach dem alten Lehrplan begann das Französische in der zweituntersten Klasse, entsprechend der jetzigen zweiten Vorschul-Klasse, und das Englische in der Illb, entsprechend der *) S. Anhang lHo. VI. **) S. den stenographischen Bericht der Reichstagssitzung vom genannten Datum. X