Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1880
- Date
- 1880-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
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— 44 — III. Über den Zusammenhang der aufgefundenen Gesetze. § 12. Das allgemeine Gesetz, zu dem die vorstehenden Untersuchungen geführt haben, lehrt, daß die gelösten Salzmoleküle in der Intensität der Eigenschaften des Wassers Veränderungen hervorbringen, und daß die durch dieselben bewirkten Modifikationen sich genau durch Zahlenwerte darstellen lassen. Die besonderen Gesetze, durch welche das allgemeine Gesetz seinen Ausdruck erhält, sind folgende: 1. Das Volumgewicht der Salzlösungen wächst mit der Anzahl der gelösten Salzmoleküle und läßt sich durch die Gleichung: s 1 -(- aP + DP2 + CP3 ausdrücken, wenn man mit p den Prozentgehalt der Lösungen bezeichnet. Die Diskussion der Funktion s f(p) zeigt, daß die Volumgewichte aller Lösungen Kurven geben, die konkav gegen die Abscissenaxe gerichtet sind, und daß die Kurven ähnlicher Salzlösungen im Sinne der relativen Molekulargewichte der Salze über einander lagern. 2. Die Ausdehnung der Salzlösungen durch erhöhte Temperatur erfolgt schneller, als die Ausdehnung des reinen Wassers. Die Abhängigkeit des Volumens von der Temperatur läßt sich durchdie Gleichung: v 1 -fat -fbt2 -fet3 darstellen. Die Ausdehnungskurven sämtlicher Salzlösungen sind konvex gegen die Abscissenaxe gerichtet. 3. Die Auflösung wasserfreier Salze ist immer von einer Kontraktion begleitet. Die Kontraktion wächst im allgemeinen mit der Anzahl der gelösten Salzmoleküle, erreicht aber bei einem bestimmten Prozeutgehalte ein Maximum. Dasselbe Gesetz tritt auch beim Verdünnen einer konzentrierten Salzlösung durch Wasser zum Vorschein, ferner beim Mischen gleichnamiger und endlich beim Mischen verschiedenartiger Lösungen. Wenu in letzterem Falle solche Lösungen in Anwendung gebracht werden, bei welchen die Bedingung für eine wechselseitige chemische Umsetzung erfüllt ist, so erreicht die Kontraktion stets einen so großen Wert, daß sich aus diesem Verhalten ein Beweis für das Ber th oll et'sehe Gesetz herleiten läßt. 4. Das absolute Brechungsvermögen der Salzlösungen ist von" der Anzahl der gelösten' Salzmoleküle abhängig. Die Abhängigkeit läßt sich durch die Gleichung: n 1 + ap + bp2 + cp3 darstellen; und die Funktion n f(p) liefert in allen Fällen Kurven, welche konkav gegen die .Abscissenaxe gerichtet sind. 5. Das speeifische Brechungsvermögen der Salzlösungen 33 - ist bei verschiedenen Temperaturen nahezu konstant. Dasselbe Gesetz gilt auch für die Dispersion Au nf — nd der Lösungen. Die Dispersion ist aber bei den Gliedern ähnlicher Salzlösungen insofern von dem Brechungsindex, also auch von dem Prozentgehalte