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Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1873-01-01 · 1873 · page 20

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Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1873
Date
1873-01-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/2580773-2580784--0305-2581233
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--^W. 21 Anforderungen seines Gesetzes in Wahrheit nicht als ein einjähriges, dreijähriges, sondern als ein lebenslängliches freiwilliges Unterstellen unter das Regime eines Gesetzes begreifen, daS einen freien, freudigen — uud wie es namentlich den außerhalb Stehenden erscheinen muß — entsagungsreichen Gehorsam von seinen Bekenner« erwartet. Wenn Selbstbeherrschung und freier, freudiger Pflichtgehorsam die Grundzüge jeder männlichen edlen Charakterbildung find, die das erste Augenmerk einer jeden Jugenderziehung sein müssen, so dürste kein Regime also wie das gesetzestreue Judenthum diesem erziehenden Bemühen in die Hände arbeiten. Ganz abgesehen von dem positiven, nur dem Kundigen sich erschließenden, tief bedeutsamen, geistigen und sittlichen Gehalt der versagenden und verpflichtenden Anordnungen, mit welchen das jüdische Gesetz das ganze leiblich geistige Leben des Juden umfaßt, so ist doch gleichzeitig deren gewissenhafte Erfüllung durchgängig eine fortgesetzte Uebung jenes pflichtgetreuen Gehorsams. Und dieser Gehorsam ist um so reiner und seine Leistung von um so größerem sittlichen Gehalte, je weniger diesem Gesetze ein weltlicher Arm zur Seite steht, je weniger greisbare Errungenschaften sich an seine Erfüllung knüpfen, je größer die Opfer erscheinen, die die Erfüllung fordert, und je größer und häufiger die inneren und äußeren Versuchungen sind, die zum Nichtgehorsam laden. Zu diesem freien, sich selbst controlirenden Pflichtgehorsam wird das jüdische Kind von früh an gewöhnt. Es lernt von selbst seinem Hunger, seinem Durst, semer Genussesfreude, seiner Spiellust, seinen Neigungen in Beziehung auf bestimmte Gegenstände, für eine bestimmte Zeit und um eines höheren sittlichen Zweckes willen Einhalt zu thun und zeitliche oder dauernde Befriedigung zu versagen, und nur jüdische Eltern wissen, wie leicht und wie gerne Kinderseelen solche pflichttreue Selbstbeherrschung üben, wie tief die Kraft zu sittlicher freudiger Selbstbeherrschung der Menschenseele von früh an inne wohnt, und welche Macht das eingeborene Gewissen und pflichtgetreues Beispiel über Kindergemüther zu üben vermögen. Das jüdische Kind lernt aus dem Beispiele der Eltern: gehorchen, es sieht die Eltern demselben Gesetze freudigen gewissenhaften Gehorsam leisten, dem auch es mit seinen kleinen Lebensthätigkeiten zu gehorchen geübt wird. In diesem sichtbaren Elternbeispiel liegt dos ganze Geheimniß der so nachhaltigen Wirkung einer echten jüdischen gesetzestreüen Kindererziehung. Des Kindes Stolz ist es, „groß" zu sein, und „groß sein" bedeutet dem jüdischen Kinde: dem Gottesgesetze vollen Gehorsam zu leisten. Und es ist ja kein Leben trüber Ascetik, es ist vielmehr ein sehr positives, sinniges, heiter ernstes Leben regen Wirkens und Schaffens und sittlichen Frohseins, das, bewegt von dem Sporn der „Pflicht," innerhalb jener negativen Umschränkungen sich entfalten soll und die Atmosphäre bildet, in welcher die Jugend in häuslicher und größerer Gemeinsamkeit heranznblühen hat. Den Einfluß zu zeichnen, den ein volles gesetzestreues jüdisches Leben auf die Bildung der Charaktere folgerichtig zu üben geeignet wäre, würde die diesen Blättern gezogenen Gränzen weit überschreiten. Wir begnügen uns, an einige wenige, an der Oberfläche liegende Momente zu erinnern, deren Pflege in außerjüdischen Kreisen meist erst in neuerer Zeit ein besonderes Augenmerk erziehender Jugendbildung geworden, vom jüdischen Gesetze jedoch bereits seit dessen Bestehen seinen Bekennern anerzogen ist. Seitdem das jüdische Gesetz sein „verbinde dem Thiere den Mund nicht, wenn es drischt," gesprochen, und „wenn du ein Thier unter seiner Last erliegen stehst, springe 3*

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