Mannheim
Compact Memory

Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main · 1871-01-01 · 1871 · page 23

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
Volume
1871
Date
1871-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2580773-2580778--0260-2581108
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

24 Swdt, die keine Schule unterhält, ist der Zerstörung oder dem Bann verfallen. Ursprünglich war der Jugendunterricht Privatsorge eines jeden Vaters. Seit Josua den Geutala ward die Unterhaltung einer Schule Pflicht einer jeden Ortsgemeinde und wurden die Kinder zum Besuche derselben mit sechs oder sieben Jahren angehalten/ Die Aufnahme vor zurückgelegtem fünften Jahre wird widerrathen/ Als normale Schülerzahl für einen Lehrer galt fünfundzwanzig. Für fünfzig waren zwei Lehrer anzustellen, mit vierzig erhielt der Lehrer einen von der Gemeinde zu besoldenden Gehilfen/ Bei der Anstellung eines jeden Lehrers war der stillschweigende Vorbehalt, daß, wenn sich ein besserer findet, der erste weichen müsse/ In der Wahl zwischen dem quantitativ viel, aber weniger gründlich, und dem gründlicher, aber quantitativ weniger Lehrenden entschied man sich für den Letzteren, und meinte nicht, daß sich fehlerhafte Ungründlichkeit von selbst verliere, sondern hielt an dem Grundsatz: eingeprägte Fehler bleiben/ Pflichtversäumniß im Unterrichte fiel unter den Begriff unwiederbringlicher Schädigung und war der pflichtsäumige Lehrer ohne vorgängige Warnung zu entlassen/ Dagegen gab es keinerlei Monopol hinsichtlich des Unterrichts. „Wetteifer der Lehrer," galt als Grundsatz, „vermehrt die Wissenschaft", und „Gott will, daß die Wissenschaft immer mehr wachse und sich verbreite". Jeder durfte überall Schule neben Schule eröffnen, und keine Nachbarschaft konnte gegen eine zu eröffnende Schule wegen des etwa störenden Geräusches und Kommens und Gehens der Kinder Einsprache thun/ Zwei Männer leuchten ganz besonders hervor wegen ihrer erfolgreichen Wirksamkeit im Interesse des Jugendunterrichts: Josua ben Gemala und Rabbi Chija. Josua ben Gemala, einem Hohepriester unter Alexander Jannaus, zur Zeit des zweiten Tempels, verdankt, wie bereits bemerkt, der Jugeudunterricht, daß er seitdem im jüdischen Kreise als allgemeinste communale Angelegenheit auch der kleinsten Ortsgemeinde betrachtet wurde. Rabbi Chija, etwa 300 Jahre später, einer der größten Männer der jüdischen Wissenschaft aller Zeiten, glänzt besonders durch seinen persönlichen Thateneifer, den Jugeudunterricht selbst da zu pflanzen und zu Pflegen, wo Lehrer und Schule und alle sonstigen Vorbedingungen fehlten. Willst du dir Rabbi Chija's Thatengröße vergegenwärtigen, so denke dir, sagte man: Rabbi Chija säete Flachs, flocht Netze, fing Fische, speiste Waisenkinder mit dem Fleische, bereitete Pergament aus deu Häuten, suchte Oerter auf, in denen es keinen Lehrer gab, schrieb für je Einen von fünf Knaben Eines der fünf Bücher des Pentateuchs, lehrte ebenso je Einen von sechs Knaben Eine der sechs « Das. - - Baba Bachra 21. a. - » Das. — « Das. — ° Das. - ° Das. - ' Das. d. — « Das. 21. d.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.