Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Journal
- Bericht über das Schuljahr ... der Stiftischen Realschule mit Lyzeum der Israelitischen Religionsgesellschaft in Frankfurt am Main
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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Germittelung ihre Schätze zu heben waren, machen diese Erscheinung erklärlich. Es ist nicht leicht, mit wenigen Linien auch nur annähernd den Umfang des Gebietes zu veranschaulichen, das in dieser Wissenschaft zu pflegen war. Wir haben schon bemerkt, daß ihr eigentlicher Gegenstand der Mensch im weitesten Sinne seiner individuellen und socialen, seiner leiblich sinnlichen und geistig ethischen Entwicklung bilde. Die Objekte, die sie zu behandeln hatte, waren somit ebenso 1) die der physischen Welt der organischen Leblosen und lebendigen Natur angehörenden, insofern sie die Basis der EMenzthätigkeiten des Menschen bilden: der Boden und seine Kultur, die Pflanzen und Thiere in ihren physiologischen Erscheinungen und den ihre Behandlung durch den Menschen bedingenden Eigentümlichkeiten, als 2) der Mensch in seiner somatischen und psychischen Beschaffenheit, welche die Voraussetzungen seines individuellen, socialen und staatlichen Lebens bilden, und endlich 3) dieses individuelle, sociale und staatliche Leben in der ganzen Mannigfaltigkeit seiner sittlichen, rechtsbegrifflichen und Humanitären Entfaltung selbst. Diese Keuntniß der Objekte der physischen, geistig sittlichen und socialen Welt war aber nicht das Ziel und die eigentliche Aufgabe, sie war nur die propädeutische Voraussetzung für das Studium eines Gesetzes, das eben alle diese Beziehungen des Einzel- und Gesammtlebens mit seinen gegebenen Normen umfaßt und das ganze Leben und alle seine Beziehungen nach dem Maßstabe der Wahrheit und des Rechts, der sittlichen Heiligung und Liebe regelt, und jede Thätigkeit des Menschen selbst zu einem Prediger und Mahner au seine sittliche Freiheit und seine höhere göttlich-menschliche Bestimmung umwandelt, so daß der in seinen Bahnen wandelnde Mensch in jedem Augenblick sich selber erzieht. Die „sechs Ordnungen", in welchen diese Wissenschaft in den späteren Jahrhunderten ihre Codificirung fand, umfassen daher zwölf Gesetzsammlungen in Betreff des Landbaues und der Viehzucht, zwölf in Betreff der Festzeiten, sieben in Betreff des Ehe- und Familienrechts, acht in Betreff des civil- und criminalrechtlichen Sachenuud Personenrechts, zwölf in Betreff der Tempelheiligthümer und der Speisegesetze, zwölf in Betreff der symbolischen Reinheitsvorschriften. Und mit welcher Hingebung und Gründlichkeit diese Studien selbst hinsichtlich ihrer propädeutischen Theile zu betreiben waren, möge das Beispiel veranschaulichen, daß Rab achtzehn Monate bei einem Hirten sich aufhielt, lediglich um die zur praktisch richtigen Anwendung einer einzigen Gesetzesbestimmung notwendige Kenntniß äußerer Verletzungen und Organ-Störungen von Thieren hinsichtlich der Beurtheilung ihres vorübergehenden oder unheilbaren Charakters zu erwerben/ und daß sein Kollege Samuel, der l Sauhedrin 5, d.