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Der Jude · 1772-01-01 · Drey und Zwanzigtes Stück (1772) · p. Seite 367

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Neunter und letzter Band (1772)
Issue
Drey und Zwanzigtes Stück (1772)
Date
1772-01-01
Page
Seite 367 (sequence 15)
Language
German
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Wöf. 7, 2. „Du sollst ihnen keine Gunst er» zeigen." Wenn man dahero einen Heyden stehet umkommen, ins Wasser stallen, oder in andere gewisse Lebensgefahr geratheN, so darf man ihn nicht helfen, Man soll ihn nicht retten. Eben dieses wird durch viele andere jüdische Schriften bestätiget, und Rabbi Levi Ben GersStt lehret so gar in seinen Nutzanwendungen, über i Kön. 18/ 40. Es geziemet einent rechtschaffenen Münn nicht, solche» bösen Leuten Gnade. ,UUd Barmherzigkeit zu erzeigen, die stch bemühen andere Leute zum Bösen zu verleiden, und von dem wahren Gott abwendig zu Machen. Denn die Gnade und Wohlthak, dir Man solchen bösEn und Muthwilligen Sündern erzeigt, ist Grausamkeit und.Unbarmherzigkeit gegen fromme und tugendhafte Menschen. —- Rabbi Eliester spricht so gar, es seiverboten, sich eines unverständigen und -unwissenden Mettq schen zu erbarmen. Denn der Prophet Iesaias hätte Cap. 27, r r^ Ausdrücklich gefügt? „Weil eS ein unverständiges Volk ist, dürunt wird sich ihrer auch nicht erbarmen, der fle gemacht hat, und der ste geschaffen hat, wird ihnen nicht gnäß» dig seyn.« — / . . , 2) Der Jude ist nicht verpflichtet, betir/enft gen, der sein Nächster nicht ist, Wohlthaten zu enveistn. Diese Ursache führet Maimonives zur Entschuldigung an, warum eigentlich der Zlude andern Nationsberwandken in ihrem Unglücks und auch so gar in der Todesnoth Hülfe zu lei«

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