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Der Jude · 1772-01-01 · Drey und Zwanzigtes Stück (1772) · p. Seite 368

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Neunter und letzter Band (1772)
Issue
Drey und Zwanzigtes Stück (1772)
Date
1772-01-01
Page
Seite 368 (sequence 16)
Language
German
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z6r GUO LK sten, nicht befugt Oy. Denn er spricht im Jad Chasaka, Th. 4. S. 49. C. r. Die Schrift sage Z B.Mos. 19,16. „Du sollt nicht stehen bleich ben bey dem Blute deines Nächsten," d. i. wenn du deinen Nächsten in Lebensgefahr stehest, so sollst du dich dabey nicht als einen müßigen Zuschauer beweisen, sondernd» bist schuldig, ihm sogleich zu Hülfe zu eilen. Da nun die Schrift ausdrücklich sagt: „deines Nächsten," so ist es offenbar, daß der, welcher nicht dein Nächster ist, nicht mit darunter begriffen sey. — » z) Der Jude, welcher einen andern Nations- Verwandten das Leben rettet, ist Ursache, daß die Anzahl der abgöttischen Menschen auf Erden vermehret wirb. - Diese vortrefliche Lehre stehet im Beer Haggalah S. 44. C. r. mit folgenden Worten : ob cs gleich nicht erlaubt ist, einen Menschen von den Völkern, welche den ewigen lebendigen Gott verlassen, und fremden Göttern dietten, hinunter zu stürzen : so ziehet man ihn doch auch nicht wieder heraus, d. i. man darf zwar abgöttische Menschen nicht mit eigner Hand in einen Graben, oder ins Wasser stürzen, oder tödten; allein, wenn sie von andern hineingeworfen werden, oder selbst hinein fallen, so muß man ße ohne alle Barmherzigkeit darinnen liegen lassen. Man darf st« nicht heraus ziehen, und wenn ste uns auch ein« Summe Geldes darböten,denn es würde solchergestalt ein abgöttischer Mensch erhalten. —

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