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Der Jude · 1771-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 327

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 327 (sequence 7)
Language
German
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»XG z-7 »en anlegen, Häuser einreißen, und an deren Stelle Graben, Schanzungen, und andre Festungswerke aufführen lasser», ohne erst ihre Besitzer darüber zrr befragen. Davon, daß es in der heil. Schrift verboten ist, nach Egypten wieder zurück zu Lehren, und darinnen zu wohnen, theilk uns MaimonideS folgende Gedanken mit: Wenn ein Israelitischer König sich ganz Egyptcnland im Kriege durch die Macht der Waffen untenvürsig gemacht hat, so ist cs allerdings erlaubt, sich in diesem Lande wohnhaft niederzulassen. Eben so ist es erlaubt, der Handlung wegen nach Egypten zu reisen, und sich da einige Zeit, und so lange aufzuhalten, bis inan seine Absichten in Ansehung derselben erreicht siehet. Ueberhanpt aber, spricht Maimonides, sollten billig alle Juden im gelobten Lande wohnen, und ohne die äußerste Noch nie aus demselben wegziehen; denn die, welche so glücklich waren, darinnen wohnen zu können, waren auch so glücklich, daß ihnen ihre Sünden eher, als den Einwohnern andrer Lande vergeben würden. Ja wer nur das Glück gehabt hatte, vier Schritte von dem Boden desselben zu betreten, odercharinnen begraben zu werden, dev könne sich des ewigen Lebens ganz gewiß versichern : denn es sen das Land, in welchem der Altar des Hochgelobten Gottes zur Vergebung aller Sünden aufgerichtet war. Daher hatten auch die alten Israeliten die rühmliche Gewohnheit, daß sie sich, wenn sie dieses glückselige Land X 4 rer,

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