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Der Jude · 1771-01-01 · Ein und zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 328

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Ein und zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 328 (sequence 8)
Language
German
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zrr »X» 24 verlassen mußten, an den Grenzen desselben im Staube herumwälßten, und die Steine küsseten. Wer also aus Kanaan ohne dringende Noch wcgziehet, der versündiget sich eben so sehr, als wenn er Abgötterey begieng. — Nach dem ge« lobten Lande ist das Babylonische noch dasjenigewo es am allerersten erlaubt ist, in demselben zu wohiien) denn es stehet Jerem. 27,22. „Nach Babnlon sollen sie hingebracht werden, rrnd daselbst bleiben." -- Das sechste Lnpite! handelt von den Rechten im Kriege; und da heißt es unter andern, daß man nicht eher einen Krieg anfangen dürfe, man habe denn zuvor der Nation, mit welcher man kriegen wolle, Fnedensvorschläge gethan. Diese bestunden darinnen, daß sich die Feinde anheischig machen mußten, die 7 Gebote Noch zu halten, und sich zur gänzlichen ' Unterwerfung zu verstehen. Unter diesen Bedingungen verband man sich mit ihnen durch einen Frieden, und das Leben wurde ihnen geschenkt; außerdem aber mußte alles über die Klinge springen. Den Beweis hiervon nimmt Maimonides aus Iosi n, «9. rs her, wo es heißt: „Es war nicht eine einzige Stadt außer Gibeon, welche Frieden mit Israel gemacht hatte. Sie mußten alles durch den Krieg erobern. Denn es war also von dem Iehovah zugelassen, daß sie ihr Herz verhärteten, und sich mit den Kindern Israel in Krieg einließen, damit sie ausgerottet werden, und kein Erbarmen finden möchten." Hieraus, spricht

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