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Der Jude · 1771-01-01 · Zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 319

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 319 (sequence 15)
Language
German
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*X» 24 ziy gottesfürchtig, und zur Beherrschung des Israelitischen Volks geschickt genug waren. Denn wenn diese Eigenschaften fehlten, so war es ein gutes Werk, sie abzusetzen. — Nur die Nachkommen Davids allein hakten das Vorrecht, daß sie nie für unfähig zur Regierung erklä» ret werden durften, wenn sie auch gleich nicht pünktlich in den göttlichen Geboten einhergiengen. Gott saget in dieser Absicht ausdrücklich zu David: Wenn seine Söhne die göttlichen Befehle übertreten würden, so wolle er zwar ihren Ungehorsam bestrafen, aber seine Gnade nicht gänzlich von ihnen wenden. — Diese wurden daher auch ganz allein mit dem heiligen Salböle gesalbet; die Israelitischen Könige hingegen mit andern wohlriechenden Oele, Aparsirmarr genannt. Es mußten auch die Könige aus dem Hause Davids bey einer Quelle gesalbet werden. .— Der Thronfolger wurde nicht eher durch die heilige Salbung zum Könige eingeweihet, als bis er in den Krieg ziehen mußte, oder ein Streit in Ansehung der Thronfolge entstund. — Das rte Rapitel redet von den Pflichten, zu deren Befolgung die Unterthanen, als Untergebene des Königs verbunden sind. — Niemand, heißt es da, durfte auf dem königlichen Leibpferde reiten, sich auf seinen Thron setzen, feinen Scepter, Krone, oder andere Gefäße, deren er sich bediente, brauchen. Starb er, so wurde sein Leibpferd gelähmet; die andern Mobilien

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