Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 312 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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*x* Denn Zlnron spricht daselbst, an dem Tage, da seine beyden Söhne LAndab, und Zlbihu von einem göttl. Felier verzehrt worden waren, zu Mose : «Sollte ich heute, da mir dies begegnet ist, von dem Opfer essen? Sollte das wohl den Herrn gefallen?" Nämlich, daß ein Leidtragender davon äße. 2) Der Hohepriester durfte sich mit keinen seiner verstorbenen Freunde, auch nicht einmal mit seinem verstorbenen Vater und Mnrcer beschäftigen, nach z Mos. ri, n. „lieber seinen Vater und Mutter soll er sich nicht verunreinigen/' z) Der Hohepriester soll nicht aus dem Tempel gehen nur eines Tobten willen, d. i. er soll keinen Tobten das Geleite geben, nach z Mos. 2i, l 2. „Er soll nicht aus dem Tempel gehen, damit er demselben nicht verunreinige." 4) Ein gemeiner Priester darf sich mit keinen andern Tobten, nur seine Anverwandten ausgenommen, beschäftigen, nach s Mos. ri, r. «Er soll sich bey keinem Tobten seines Volks verunreinigen." Die Erklärung dieser 4 Gebote liefert uns Maimonides in 14 weuläuftigen Kapiteln. Da wir aber die Gebräuche der Klagenden und Leidtragenden in unserm;ten Bande schon beschrieben haben, so werden wir hier nur noch das einzige davon erwähnen. Nach der Schrift sollte man eigentlich nicht länger, als nur den ersten Tag um einen Tobten trauern. —- Allein wir haben