Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Zwanzigtes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 313 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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OX* haben auch Traditionen, daß, da nach.1 Mos. yo, io, Joseph seinem Vater zu Ehren ein Trauermaal von 7 Tagen gegeben, dieses dem Moses bey der seyerlichen Gesetzgebung wieder von neuem bestätiget ward. * 47 * * . Derzte und letzte Zlbschnitt von Mai« monides Werken M2^7iN ^ilchuß Melachim, beschreibet die Rechte der Könige, der Kriege —— und bestehet aus az Geboten, nämlich aus roGe-nnd >z Verboten. Deren Ordnung diese ist: i) Man soll sich einen König wählen, nach s Mos. 17,15. „Du sollst einen König über dich setzen." 5t) Man soll über Israel keinen Ausländer zum Könige nehmen, nach 5 Mos. 17, 15. „Du kannst keinen Fremden über dich zum Könige setzen." z) Dev- König soll sich nicht viel Pferde halten, nach 5 Mos. k?, 16. „Er soll nicht viel Pferde haben." 4) Auch soll er nicht zu viel Werber nehmen, nach s Mos. 17, 17. «Er soll nicht viel Weiber nehmen," s) Desgleichen sich nicht viele Schätze von Silber und Gold zu sammeln suchen, nach 5 Mos. ,7,17. „Er soll nicht viel Gold und Silber sammeln." 6) Die 7 in der Schrift erwähnten Völker ist man schuldig auszurotten, nach 5 Mos. 20,17. U Z „Du