Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1771-01-01 · Zwanzigtes Stück (1771) · p. Seite 313

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Zwanzigtes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 313 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2577043-2577055-9903577--3416-2580297
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

OX* haben auch Traditionen, daß, da nach.1 Mos. yo, io, Joseph seinem Vater zu Ehren ein Trauermaal von 7 Tagen gegeben, dieses dem Moses bey der seyerlichen Gesetzgebung wieder von neuem bestätiget ward. * 47 * * . Derzte und letzte Zlbschnitt von Mai« monides Werken M2^7iN ^ilchuß Melachim, beschreibet die Rechte der Könige, der Kriege —— und bestehet aus az Geboten, nämlich aus roGe-nnd >z Verboten. Deren Ordnung diese ist: i) Man soll sich einen König wählen, nach s Mos. 17,15. „Du sollst einen König über dich setzen." 5t) Man soll über Israel keinen Ausländer zum Könige nehmen, nach 5 Mos. 17, 15. „Du kannst keinen Fremden über dich zum Könige setzen." z) Dev- König soll sich nicht viel Pferde halten, nach 5 Mos. k?, 16. „Er soll nicht viel Pferde haben." 4) Auch soll er nicht zu viel Werber nehmen, nach s Mos. 17, 17. «Er soll nicht viel Weiber nehmen," s) Desgleichen sich nicht viele Schätze von Silber und Gold zu sammeln suchen, nach 5 Mos. ,7,17. „Er soll nicht viel Gold und Silber sammeln." 6) Die 7 in der Schrift erwähnten Völker ist man schuldig auszurotten, nach 5 Mos. 20,17. U Z „Du

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.