Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 297 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LS «X» LS -97 r) Man ist verbunden, den Ausspruche des Synedrii in allen Stücken zu gehorchen, nach 5 Mos. 17, io. „Befleißige dich zu thun und zu halten alles, was sie dich lehren werden." r) Niemand soll sich unterstehen, den Aussprüchen des höher» Gerichts halsstarrig zu widersprechen, nach; Mos. 17, n. „Du sollst von dem, was sie dir sagen werden, nicht weichen, weder zur Rechten noch zur Linken." z) Niemand soll zu dem geschriebnen und mündlichen Gesetze, welches einmal durch die Tradition bestätiget und festgesetzt ist, etwas Hinzuthun, nach s Mos. i?, i. „Alles was ich euch gebiete, das sollt ihr halten; und nichts dazu thun.'l 4) Man soll auch nichts von dergleichen Geboten wegnehmen, nach 5 Mos. i z, r. „Ihr sollt nichts davon thuu." 5) Niemand soll seinem Vater, und seine Mutter fluchen, nach 2 Mos. 21. 17. „Wer Vater oder Mutter fluchst, soll des Todes sterben." 6) So soll auch Niemand feinen Vater und seine Mutter schlagen, nach 2 Mos. 21, i;. „Der, welcher Vater oder Mutter schlägt, soll sterben." 7) Vater und Mutter soll man i» Ehren halten, nach 2Mos. 2O, 12. „Ehre deinen Vater, und deine Mutter, damit du lange lebest auf Erden." T z 8) Jeder