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Der Jude · 1771-01-01 · Neunzehntes Stück (1771) · p. Seite 296

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Neunzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 296 (sequence 8)
Language
German
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ry6 LZ .sx» , mag wohl seine Richtigkeit haben, allein wie könnt ihr behaupten, daß ihr diese That selbst mit angesehen habt, da ihr doch an eben dem Tage, und zu der Stunde, in welcher sie begangen seyn soll, bey uns an einem andern Orte gewesen seyd. Eure Aussage ist also erdichtet und ohne allen Grund auch nur einiger Wahrscheinlichkeit. Hier wird sogleich ihr Zeuginß für ungültig erklärt; jedoch ist die Strafe sehr mäßig, mit welcher sie dieserwegen belegt werden; weil man doch nicht wissen kann, welche von beyden Recht; haben. — Das Ednß Asßonie, oder fälschlich auögedachte Zeugniß ist, wenn einer von je«! manden eines Todschlags beschuldiget wird, und! andre, die dagegen auftrcten, und alles leugnen, j und dießfalls ihre Gründe Vorbringen. — Noch viele andre dergleichen unendliche Kleinigkeiten, die bey Verhörung der Zeugen vorznkommen pflegen, beschreibet uns Maimonides in diesem Abschnitte, welche wir aber, weil sie uns nicht j interessant sind, billig mit Stillschweigen übergehen können. i ***** e Der dritte Abschnitt Hilchuß Mamrim handelt von den Rebellen, E d. i. solchen Personen, die sich dem Ausspruchs s des Synedrii widerseßen, wobey zugleich von dev Z Gewalt, und dem Ansehn des Synedrii geredet E wird. Er bestehet übrigens aus folgenden z Ge-und 6 Verboten. r) Man j

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