Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 298 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-98 »X» 22 L) Jeder ist gehalten, seinen Vater, und seine Mutter zu fürchten, nach z Mos. 19, z. „Ein jeder fürchte seinen Vater, und Mutter?* 9^ Die Obrigkeit soll einen abtrünnigen und widerspenstigen Sohn gegen die Anklage seiner Eltern hören. Wir glauben es sey Pflicht, die sieben Kapitel in welchen uns Maimonides die Erklärung dieser Gebore giebt, nach der Ordnung anzuzcigen. — Das erste Lnvikct redet von der Gewalt des großen Synedrii zu Jerusalem, und zeiget, daß dessen Anssoruch eigentlich das so genannte mündliche Geien ausmache. Es heißt nämlich: das große Gericht zu Jerusalem ist der Grund des mündlichen Gesetzes. Seine Mitglieder sind die Säulen des Rechts, von welchen Recht und Gerechtigkeit durch ganz Israel ausg Heu muß; und ein jeder, welcher an unsere Lehrer MostS glaubet, ist schuldig, sich gänzlich auf ihre Aussprüche m verlassen, und ihnen gemäß zu handeln. Wer daher wider dieselben erwas unternimmt, der hat ein göttliches Gebot über, treten. Auch so gar ein Weiser, oder Gelehrter, welcher sich untersteht, die geringste Einwendung wider ihre Worte zu machen, wird mit d-r Erwürgung bestraft; es mag nun Sachen betreffen, die wörtlich in der Tradition gegrün, det sind, oder Sätze, die sie aus dem Gesetze selbst ihrer Meinung nach iür wahrscheinlich und gewiß halten, oder auch Verordnungen, die sie