Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 295 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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LU »X» LU -97 teln, die eine gar zu schändliche Handthienmg tre'ben. dw auf d.n Straßen F, estens und Saufcns halber h nun laufen, halb nackend gehn, u. s. w. 9) Die nahen Fr unde und :nver wandten. >o) Die ^errärher, Epiktirüer und proselyten, die nanüich vom Ju« denrhume zu andern Religionen übergehn, l l) Die von ihrem Zeugnisse Genuß und Vorthcilzu haben glauben. —— Ehe noch die Zeugen ihre Aussage vorbring n »o mnß siedle Ob-lgkett vor allen Dingen dav n abzu chrccken suchen; sie muß ihnen in Gegen at aller anwesenden Personen die Größe d>r Siu.de cinschärsen, weiche durch Ablegung eines falschen Zeugnisse» begangen wird, und zugleich die Schande und Strafe vor Augen stellen, die em falscher Zeuge hier und in sener Welt gewiß zu befürchten hat — Alsdenn muß seder Anwesende abtreten; worauf die Zeugen, Jeder insbesondre, von den Richtern verhöret werden. — Den Unterschied, welcher zwischen NNA Twrn Eduß Haßonie, d. i. ein fälschlich ausgedachtes Z.ugniß. und zwischen NVM2N Eduß Hakch asche, d. i. ein lügenhaftes Zeugniß, ist, erkläret uns Maimonides also. Dieses, sagt er, ist z E., wenn Zeugen ausl'agen, daß die und die Person eine von ihren Mitbrüdern an dem und dem Tage getödtet hatte, und dagegen andre Z ügen auftreten, welche einen ins Angesicht widersprechen, und sagen; Der Mord T 4 mag