Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Neunzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 294 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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-91 »X» Folgende Personen sind untüchtig, ein Zeug« niß abzulegen. >) Das Frauenzimmer, weil die Redensart der Schrift: zwey Zeugen, das männliche Geschlecht genau bestimmt, r) Die Sklaven: denn es heißt: „Ihr sollt ihm thun, so wie er es gedachte, seinem Bruder zu thun." Nun ist aber der Sklave kein Bruder zu nennen. Hieher werden auch alle fremde Religionsberwandce gerechnet, z) Die Linder: Denn die Schrift spricht ausdrücklich : Männer, und nicht Kinder. 4) Narren von allerlei) Art, sie mögen nun entweder von Natur dumm, und nur bisweilen narrisch, oder auch beständig melancholisch seyn. z) Die Tauben und Stummen. 6) Die Blinden. 7) Die Gottlosen oder Sünder im vorzüglichen Verstände, zu welchen man alle diejenigen rechnet, deren Profeßion zu aller Ungerechtigkeit verleitet, z. E. Zöllner, weil man von ihnen vermuthct, daß sie entweder mehr Zoll und Accise den Fremden austegen, als der Landesherr verordnet hat, oder sich doch wenigstens bestechen, und viele Waaren frey durch paßiren lassen; Viehhirten und Taubenhändler, Spieler und Komödianten, Taschenspieler, Gaukler, und auch sogar solche, die fremde Thiere ums Geld sehen lassen, ingleichen alle, die sich vom Müßiggänge ernähren, und ganz Ungelehrte, die gar nicht lesen und schreiben können. 8) Die unverschämten Menschen, z. E. solche, die sich nicht scheuen, bey Jedermann ohne Unterschied zu bet-