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Der Jude · 1771-01-01 · Neunzehntes Stück (1771) · p. Seite 292

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Neunzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 292 (sequence 4)
Language
German
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SYL LL »XO Bey Verhör»,ig der Zeugen haben sich dis Richter sehr wohl fürzusehen, da st sie die Zeuge» mein etwa« aus ihren Reden Anlaß nehme,, können, das, was sie als Lügen ausgesagt Hab-», zu bestärken. Sie müssen daher allemal ihi k Fragen nach der Beschaffenheit, und den Umstanden der Sache entrichten. Z. E. Man,best!)! Lager Jemanden eines Mordes, so haben sie unter andern folgende 2 Hauptfragen an die Zeugen zu lhun: In welchem Jahre, m welchem Monate, an welchem Wochentage, in welcher Stunde, und an was für einem Orte die Mord, thak begangen sey. Dergleichen Fragen heißen sie Lhakiroß, oder auch DerisiHoß, Ausrorschungen, und auf diese mußten beyde Zeugen pünktlich antworten, und in ihren Antworten aufs genauste mit einander übereinstimmen. Die andern Fragen, welche die Richter noch dabey zn thun hatten, hießen Bedikoß, Untersuchung », und d,ese brauchte» die Z uge» eben nicht alle zu wissen. So wurde z. E gefragt: Mit was für einem Gewehr her Mörder den Erschlagenen getödtet habe? Wie sie beyde gekleidet gewesen? Wie der Platz beschaffen gewesen sey, wo der Todschlag verübt worden? Ob Bäume da gestanden? —- Und obgleich diese Fragennicht eben schlechterdings zu einem achten Zeugnisse gehörten, so mußten sie doch sehr oft deswegen an die Ankläger gcschehn, damit man desto besser erfahren möchte, ob ihre Anklagen Grund hätten, oder nicht.

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