Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 283 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2577043-2577055-9903575--3384-2580267- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LS »x» LS -Sr merksamkcik, und einstimmigen Geiste anhören. Anfangs soll die Obrigkeit den streitenden Parlhcyen allemal zum Vergleiche rächen: denn dieß ist von einem Gerichte sehr löblich, und wohl gehandelt, da es in der Schrift heißt: „Richtet Rechte des Friedens!" d. i. Bestrebet euch beyde Partheyen mit einander zu vereinigen! Allein sobald das blrtheil schon gesprochen ist, dann steht es der Obrigkeit nicht mehr frei), die Güte und den Vergleich anzurathen; denn es heißt: "INN Nd.' stU das einmal gesprochne Recht, oder Nrtheil muß den Berg, den Felsen dlirchdringen, d. i. mit aller Gewalt vollzogen werden. -- Kein Richter darf, wenn er aus dem Richthause weggchck, von sich selbst sagen: Ich habe den und den verurrheilet, oder entschuldiget, und loögesprvchen. . Es sind aber die meisten Stimmen wider mich gewesen. — Er wird sonst für einen Schwätzer, und für einen Schmaucher gehalten , der sich bcy der einen Parthcy dadurch beliebt machen will, und hierdurch bahnet er sich den Weg zur Entsetzung seines richterlichen Amtes. — Dieses beobachtete man in den alte» Zeiten so strenge, daß derjenige, in den Tagen Simeon Ben Schatuh, welcher eine Sache, die schon vor 22 Jahren war entschieden worden, ausgcplaudert harte, öffentlich aus dem Gerichte ftrtgeführct, und vor ihm her ausgerufen wurde: das ist ein Schwätzer, der kein Geheimnis' bewahre» kann, Dringt eine von den klagen.