Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Achtzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 282 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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282 HS EXO ander vor Gerichte erscheinen irrüssm, so ist es zwar der Obrigkeit erlaubt, dem Gelehrten einen Stuhl geben zu lassen; allein sie muß alsdenn auch dem andern, wenn er auch ein Mensch nur von geringen Ansehen wäre, eben diese Ehre er/ weisen, nur mit dem Unterschiede, daß sie jenem den Stuhl wüerlich Hinsehen, diesem aber nur befehlen laßt: Er solle sich niedersitzen. Im Fall, daß er es ansschlagen, und von sich ablehnen sollte, so brauchen sie ihn nicht dazu zu nö« lhigen. — Jedoch allen Streit beo solchen Fällen zn vermeiden, fährt hier Maimonides fort, so ist es itzo cingeführt, daß sich sowohl die beyden streitenden Partheyen, als die Zeu- H gen niedcrsetzm müssen. Wenn aber das Ur« i rheil gesprochen wird, so müssen sie alle ohne 8 Unterschied arifstehn. — - 8 Sind viele Rechtssachen auf einmal von der k Obrigkeit abzuthnn, so muß sie folgende Rang- 8 ordming dabey beobachten. Die Streitsache der « verwaisten Kinder hat den Vorzug, und wird 8 zuerst vsrgenvmmen, und abgethan. Hierauf 8 folgt die Sache der Wittwrn; dann der Gelehr- « reu und Ungelehrten. — So hat auch das 8 Frauenzimmer in gerichtlichen Angelegenheiten > allemal vor dem männlichen Geschlechts den Vor- > zr:g. — Keinem vo>: den Richtern ists erlaubt, « einen von den streitenden Personen zuzureden, » oder aucb derselben auszuhelsen; sondern sie müs- I fett insgesammt die vorgebrachten Klagen, und dis dagegen gemachten Einwendungen mit Aufmerk«