Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- Achter Band (1771)
- Issue
- Siebenzehntes Stück (1771)
- Date
- 1771-01-01
- Page
- Seite 267 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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*X» 267 saßen, für zwey stimmende Personen geregnet; in LebenssaHen, und andeni wichtigen Vorfällen hingegen hatten sie beyde zusammen nur eine Stimme. — Endlich durften in Sachen, die das Leben betrafen, keine andern Richter sprechen, als welche Priester, Leviten, und andre achte Israeliten waren, die noch dazu frey von Fehlern, und allen körperlichen Gebrechen ftyn mußten. Zu dem Urtheile aber, welches man in Geldsachen fällte, wurden auch solche Personen gezogen, die nicht auö priesterlichcn Geschlechts, und frey von körperlichen Gebrechen waren. — Mit den Zeugen bcy Lebenssachen mußte man gleichfalls sehr sorgfältig verfahren: denn es war nicht genug, daß Zeugen nur schlechterdings und geradezu sagten: Wir haben diesen Menschen diese und jene Laster begehen sehn. Eine dergleichen Anzeige wurde nicht einmal angenommen; sondern sie mußten sprechen: Dieser 87. 87. den wir wohl kannten, haben wir über dieser und jener That angetroffen; wir haben ihn sodann brüderlich gewarnet, und ihn die hierauf gesetzte Todesstrafe bekannt gemacht; allein er hat unsere freundschaftliche und wohlmeinende Ermahnung verachtet, und seine grausame That vollzogen. Alsdann wurden sie einzeln vor die Obrigkeit gefordert, umständlich ausgeforscht, und befragt; — und hier kam es nun darauf an, ob ihre Aussagen durchgängig mit einander übereinstimmten: Denn w?nn sie nur in einem