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Der Jude · 1771-01-01 · Siebenzehntes Stück (1771) · p. Seite 263

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Journal
Der Jude
Volume
Achter Band (1771)
Issue
Siebenzehntes Stück (1771)
Date
1771-01-01
Page
Seite 263 (sequence 7)
Language
German
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A-U »*O 26z baß er sich zu einer von ihre» Partheyen wenden solle. Das iiemrte und Zehnte Rapitel gehen in dieser Sache weiter fort. Wir wollen daraus gleichfalls nur einige wenige Stücke anführcn. Es ist nöthig, heißt es da, wenn der Missethärer von dem Synedrio verrirkheilt werden soll, daß sich unter den Gliedern desselben einige finden, die ihn davon zu befreyen suchen: denn wenn die ganze Versammlung darinne überein stimmet, dem Nebelchäter gleich anfangs das Leben abzusprechen, so macht ihn dieser außerordentliche Fall frei). Wenn die Richter ihre Stimmen geben, so müssen sie sich zugleich erklären, warum sie den Sünder verurtheilen, oder losipr-cken. Trägt sichs nun hierbey zu, daß r oder mehrere Richter einerley Gründe Vorbringen, so weiden ihre Stimmen nur für eine gerechnet. Am allerwenigsten ists erlaubt, daß einer dem andern nachspricht. Um dieses zu verhüten, so sammlet man die Stimmen von unten an. Auch war es den Richtern nickt erlaubt, den vor ihrem Gerichte erscheinenden Misserhäter gleich anfänglich sehr hart anzureden; sondern es war vielmehr ihre Pflicht, ihn Muth einzusprechen; und der Oberste von ihnen mußte ohngefähr folgende Anrede an ihn halten: Fürchte dich nicht, mein Sohn! Hast du dich des Lasters, welches du nach der Aussage gegenwärtiger Zeugen begangen halben sollst, nicht schuldig gemacht, und bist im Stande, deine Unschuld durch gründlich gesühr- R 4 te

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